Apple widersetzt sich den EU-Gesetzen und bietet für seine eigenen Produkte nur ein Jahr Garantie

      Ich habe Ihnen vor einigen Monaten erzählt, dass die Italiener mit der von Apple angebotenen Garantie für die in ihren eigenen Geschäften verkauften Produkte unzufrieden sind und dass sie eine Beschwerde bei einer italienischen Regierungsbehörde zum Schutz der Verbraucherrechte eingereicht haben. Apple wurde beschuldigt dass es nicht der europäischen Gesetzgebung entspricht, die vorschreibt, dass für alle innerhalb der Europäischen Union verkauften Produkte eine zweijährige Garantie gelten muss. Diese Bestimmung würde in den Artikeln 2 und 132 des Handelsgesetzbuchs der Europäischen Union enthalten sein, Apple respektiert sie jedoch derzeit in keinem der Länder, in denen es Geschäfte betreibt.

     Wiederverkäufer von Apple-Produkten bieten in einigen EU-Ländern 2 Jahre Garantie für bestimmte Produkte, die im Rahmen ihrer eigenen Regelung verkauft werden, ein Jahr der Garantie wird jedoch vom Verkäufer und nicht von Apple getragen. In Rumänien bieten Orange, Vodafone und Cosmote 2 Jahre Garantie auf iPhone-Endgeräte, einige Online-Shops wenden das gleiche Verfahren an, Wiederverkäufer bieten jedoch nur 1 Jahr Garantie. Wir sprechen hier nicht von der Konformitätsgarantie, sondern von der Garantie, die gewährt wird, falls das Produkt kaputt geht und repariert oder ersetzt werden muss.

     In Italien könnte Apple wegen Nichteinhaltung europäischer Vorschriften mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 50.000 rechnen, im Rest der EU scheint sich das Unternehmen aus Cupertino jedoch an keiner Regierung zu stören.