Motorola ist es untersagt, FRAND-Patente zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Apple zu nutzen

Apple vs. Motorola

  Heute hat ein Oberlandesgericht in Karlsruhe, Deutschland, entschieden dass Motorola FRAND-Patente nicht zur Durchsetzung einstweiliger Verfügungen gegen Apple nutzen kann, solange gegen eine Entscheidung in einer der Klagen der beiden Unternehmen Berufung eingelegt wurde. Die Entscheidung des deutschen Gerichts kann natürlich mit der Berufung angefochten werden, bietet dem Apple-Konzern aber vorerst eine Möglichkeit, sich vor möglichen Missbräuchen von Motorola zu schützen. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem Angebot von Apple, die FRAND-Technologien von Motorola zu lizenzieren, ein Angebot, das das deutsche Gericht als fair erachtet.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe, in dessen Zuständigkeitsbereich das Landgericht Mannheim angesiedelt ist, hat heute entschieden, dass Motorola Mobility von der weiteren Durchsetzung seiner standardessenziellen Patentverfügung gegen Apple in Deutschland zumindest für die Dauer ausgeschlossen ist Dauer der laufenden Berufung. Das Berufungsgericht entschied zusammenfassend, dass Apple einen geänderten Vorschlag zur Erlangung einer Lizenz für die Patente von MMI zu FRAND-Bedingungen vorgelegt hat, die für MMI akzeptabel sein sollten, wodurch alle weiteren Versuche, Apples iPhone- und iPad-Produkte zu verbieten, einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht darstellen.

  Obwohl es sich um eine Entscheidung handelt, die nur im Falle einer Berufung ergeht, kann sich das Unternehmen Apple damit in den anderen Klagen von Motorola schützen. Praktisch hat Apple die ersten Schritte zum Abschluss einer Vereinbarung mit Motorola unternommen und die deutschen Gerichte halten diese für möglichst fair, es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Verantwortlichen von Motorola/Google derselben Meinung sein werden.