Apple wurde wegen der in iPhones und iPad-Tablets verwendeten Technologien vor Gericht verklagt

 

  Wenn Apple Unternehmen verklagt, um ihre eigenen patentierten Technologien zu schützen, dann tut Apple das auch ausgegeben von anderen Unternehmen, die genau das Gleiche anstreben. Ein amerikanisches Unternehmen namens Touchscreen Gestures LLC verklagte Apple mit der Begründung, dass iPhones und iPad-Tablets nicht weniger als vier von ihm patentierte Technologien verletzten. Die vier vom Unternehmen eingesetzten Technologien beziehen sich auf Gesten, Tippen und Scrollen auf Touchscreen-Bildschirmen. Im Grunde handelt es sich also um Funktionen, die die Grundlage unserer iDevices bilden und ohne die Apple kein iOS hätte.

In „Touchscreen Gestures Count One“ heißt es in der formellen Beschwerde, dass ihr Patent 7,184,031 „im Allgemeinen auf neuartige, einzigartige und nicht offensichtliche Methoden, Controller und Gesteneinheiten zur Identifizierung einer Ziehgeste auf einem Touch-Gerät wie einem Smartphone oder Tablet gerichtet ist.“ In „Touchscreen Gestures Count Two“ heißt es in der offiziellen Beschwerde, dass ihr Patent 7,180 „im Allgemeinen auf neuartige, einzigartige und nicht offensichtliche Methoden und Steuerungen zur Identifizierung einer Bewegung durch einfaches Tippen gerichtet ist, bei der es sich um eine Bewegung handelt, die mit mindestens einem Objekt ausgeführt wird, das einen berührt.“ Touch-Gerät wie Smartphone oder Tablet.“ 

  Diejenigen von Apple haben eine ganze Reihe von Patenten im Zusammenhang mit Touchscreen-Bildschirmen und es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass alles, was Touchscreen-Gesten aufruft, bereits in ähnlicher Form von Apple patentiert ist, aber über diese Aspekte werden die amerikanischen Gerichte entscheiden. Es wäre nicht ungewöhnlich, dass Apple die Funktionen implementiert hätte, ohne die Technologien der Firma Touchscreen Gestures zu lizenzieren, und in dieser Situation werden die beiden Unternehmen definitiv eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung treffen.

In „Touchscreen Gestures Count Three“ heißt es in der offiziellen Beschwerde, dass ihr Patent 7,190,356 „im Allgemeinen auf neuartige, einzigartige und nicht offensichtliche Methoden und Controller zur Identifizierung von Doppeltippgesten auf einem Touch-Gerät gerichtet ist ein Objekt, das ein Touch-Gerät wie ein Smartphone oder Tablet berührt. In „Touchscreen Gestures Count Four“ heißt es in der offiziellen Beschwerde, dass ihr Patent 7,319 „im Allgemeinen auf neuartige, einzigartige und nicht offensichtliche Methoden und elektronische Geräte zum Scrollen eines Fensterbildschirms gerichtet ist, beispielsweise auf einem Smartphone oder Tablet.“