ANCOM schlägt vor, die Zusammenschaltungstarife für Telefonie zu senken

  ANCOModer Autoritatea Nationala pentru Administrare si Reglementare in Communicatii, veröffentlichte heute eine Pressemitteilung, in der er behauptete, er werde eine Senkung der Telefonverbindungsgebühren vorschlagen. Nach dem Vorschlag von ANCOM soll der Höchsttarif für die Terminierung von Anrufen zu Festnetzpunkten von 0,67 Eurocent/Minute auf 0,15 Eurocent/Minute und der Höchsttarif für die Terminierung von Anrufen zu Mobilfunkpunkten von 3,07 Eurocent/Minute auf 0,86 Eurocent/Minute sinken. Minute.

  Die Tarife werden für Mobilfunk- oder Festnetzbetreiber verbindlich, sobald die öffentliche Diskussionsphase des Projekts endet, und ab dem 1. Januar 2014 zahlen wir möglicherweise weniger für Anrufe aus dem Festnetz oder Mobiltelefon. Details finden Sie in der untenstehenden Pressemitteilung.

ANCOM schlägt vor, die Telefonverbindungsgebühren zu senken

29.08.2013

 
Die Nationale Behörde für Verwaltung und Regulierung der Kommunikation (ANCOM) hat heute zur öffentlichen Konsultation die vorgeschlagenen Höchsttarife für Zusammenschaltungsdienste zur Terminierung von Telefongesprächen zu Festnetz- und Mobilfunkpunkten veröffentlicht, die auf der Grundlage von Kostenberechnungsmodellen ermittelt wurden. Die Behörde schlägt vor, dass ab dem 1. Januar 2014 der Höchstpreis für die Terminierung von Anrufen zu Festnetzanschlüssen von 0,67 Eurocent/Minute auf 0,15 Eurocent/Minute und der Höchstpreis für die Terminierung von Anrufen zu Mobilfunkpunkten von 3,07 Eurocent auf 0,86 Eurocent/Minute sinken soll. Minute.
Die Höchsttarife werden für alle Netzanbieter in Rumänien verbindlich, die auf den Anrufzustellungsmärkten zu Festnetz- und Mobilfunkpunkten in Rumänien über erhebliche Macht verfügen: 51 Festnetzanbieter und 6 Mobilfunknetzanbieter. Nach wie vor werden die Terminierungsentgelte nicht nach der verwendeten Technologie (z. B. 2G oder 3G, PSTN oder IP), dem Zeitfenster, in dem die Anrufe getätigt werden, oder ihrer Herkunft (Festnetz, Mobilfunk, Netze national oder international) differenziert.
„Zusammenschaltungstarife bleiben der Schlüssel zum Wettbewerb in der Telekommunikation.“ Auf dem Terminierungsmarkt verfügt jeder Betreiber über ein natürliches Monopol und deshalb müssen wir diese Tarife regulieren. Die Marktdaten belegen, dass die von ANCOM in den letzten 10 Jahren festgelegten Niveaus den Wettbewerb, die Innovation und die Investitionen auf dem rumänischen Kommunikationsmarkt stimuliert haben . „Unter dem Druck des Wettbewerbs sanken die durchschnittlichen Tarife für Anrufe um das Siebenfache und der Verbrauch stieg exponentiell“, erklärt Cătălin Marinescu, Präsident von ANCOM.  
Der Wettbewerb hat zu immer niedrigeren Tarifen geführt – derzeit zahlen rumänische Verbraucher einen der niedrigsten Durchschnittstarife in der Europäischen Union – 1,9 Cent/Minute –, hat aber auch Kommunikationsbetreiber dazu angeregt, massiv in die Entwicklung immer effizienterer Bereitstellung neuer Dienste zu investieren Dienstleistungen wie Breitband-Internet. Darüber hinaus haben die Mobilfunknetzbetreiber im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem rumänischen Kommunikationsmarkt im vergangenen Jahr ihre Hochfrequenzportfolios erheblich erweitert. Die Anbieter fester Kommunikationsnetze haben ihrerseits in Hochleistungsnetze investiert, die ihren Kunden Internet-Zugangsgeschwindigkeiten auf dem Niveau bieten können, das die Europäische Union in der Digitalen Agenda festgelegt hat.
Das Terminierungsentgelt stellt den Preis dar, den ein Telefondienstanbieter auf dem Großhandelsmarkt an den Betreiber zahlt, in dessen Netz die Anrufe seiner eigenen Nutzer terminiert werden. Da dieser Preis in dem Tarif enthalten ist, der dem Endnutzer berechnet wird, der den Anruf initiiert, kann die Praxis überhöhter Terminierungsentgelte im Verhältnis zu den Kosten einer effizienten Leistungserbringung den Wettbewerb auf dem Telefonmarkt beeinträchtigen und das Verbraucherverhalten der Nutzer verzerren.
Aus diesem Grund hat ANCOM, um die korrekten Werte der Terminierungsentgelte zu erhalten, die effektiven Kosten für die Bereitstellung der Dienste berechnet und dabei Arbeitsannahmen in Übereinstimmung mit der rumänischen Gesetzgebung, den von den Netzbetreibern übermittelten Informationen sowie den Die Modelle wurden bereits im vierten Quartal 2012 öffentlich konsultiert.
„Ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dem Wettbewerb neuen Schwung verleihen und damit die Entwicklung immer leistungsfähigerer Netze anregen werden, die von immer mehr Nutzern immer intensiver genutzt werden, für immer vielfältigere Dienste“, betonte auch der Präsident von ANCOM.
Die zur öffentlichen Konsultation stehenden Maßnahmen sehen auch neue Tarifobergrenzen für andere regulierte elektronische Kommunikationsdienste vor, nämlich nationale Anruftransitdienste, zusätzliche Zusammenschaltungsdienste aller Kommunikationsnetzanbieter, Terminalsegment-Mietleitungsdienste und Support-Backhaul-Dienste Ethernet, bereitgestellt von Romtelecom Unternehmen.
Die Dokumente können auf der ANCOM-Website eingesehen werden hier, wobei die interessierten Personen aufgefordert werden, bis zum Datum Bemerkungen und Vorschläge zu formulieren und einzusenden 30.09.2013, an der Adresse des ANCOM-Hauptsitzes in Str. Delea Noua Nr. 2, Sektor 3, Bukarest, oder direkt beim ANCOM-Register. Beobachtungen und Empfehlungen können auch per Fax an die Nummer +40.372.845.404 oder per E-Mail an die Adresse gesendet werden Consultare@ancom.org.ro.
Aufgrund des Zeitraums der öffentlichen Konsultation und Analyse der eingegangenen Beobachtungen und Informationen können gemäß den Regeln des europäischen Regulierungsrahmens in diesem Bereich und der rumänischen Gesetzgebung mögliche Anpassungen der vorgeschlagenen Tarife erfolgen. Darüber hinaus wird ANCOM die Europäische Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die vorgeschlagenen Maßnahmen unter Angabe der Gründe für diese Maßnahmen informieren. Die Europäische Kommission und die anderen Regulierungsbehörden können ANCOM innerhalb eines Monats nach dem Benachrichtigungsdatum Kommentare und Anmerkungen übermitteln, die ANCOM in höchstem Maße berücksichtigen muss. Das Inkrafttreten der Maßnahmen wird für den 1. Januar 2014 erwartet.

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