Einführung des iPhone 6S in Rumänien in Bildern

Einführung des iPhone 6S VodafoneDas iPhone 6S wurde gestern Abend in Rumänien eingeführt Und wider Erwarten scheinen die Menschen das Interesse daran verloren zu haben, um Mitternacht oder frühmorgens in ein Geschäft zu gehen, um ein Apple iPhone zu kaufen.

Die Bilder in diesem Artikel wurden von Leuten von Vodafone veröffentlicht, die ein Geschäft in der Altstadt von Bukarest eröffnet hatten die Veröffentlichung des iPhone 6S, organisierten sie dort ein kleines Konzert zur Einführung des Produkts, aber es wurden viele andere Vodafone-Filialen in Bukarest und im Land eröffnet.

Unabhängig davon hatten andere Partner gestern Abend Geschäfte geöffnet die Einführung von iPhone 6S und iPhone 6S Plus in RumänieneMAG eröffnet heute Morgen seinen Showroom, aber das Interesse, direkt in Geschäften einzukaufen, scheint nicht vorhanden gewesen zu sein.

Was man bei Vodafone sieht, scheint der einzige Beweis dafür gewesen zu sein, dass in Rumänien Interesse am iPhone 6S und iPhone 6S Plus besteht, denn an anderen Standorten war die Zahl der Kunden entweder sehr gering, oder die Kunden machten sich nicht die Mühe zu einer Produkteinführung.

iPhone 6S Vodafone-Start 1

Abgesehen von denen von Vodafone scheint gestern Abend niemand etwas zu prahlen gehabt zu haben, da es keine anderen Bilder von anderen Standorten gibt, so dass das Interesse an physischen Veröffentlichungen offenbar verschwunden ist und die Leute es vorziehen, zu Hause auf die Terminals zu warten online gekauft.

Die gleiche Situation ist weitgehend auch in anderen Ländern Europas eingetreten, wo die langen Warteschlangen vor den Apple Stores an immer weniger Standorten zu beobachten sind, ein Zeichen dafür, dass die Welt nicht länger bereit ist, für ein Gerät, das sie nach Hause bringen kann, in der Kälte hinzustehen während sie schläft.

iPhone 6S Vodafone-Start 2

Wenn Sie Bilder von iPhone 6S-Starts von anderen Orten im Land haben, warte ich per E-Mail an zaone@idevice.ro auf diese.

iPhone 6S Vodafone-Start 3