Apple wird Strom verkaufen

Apple verkauft den Strom, der in seinen Solarparks in den USA zu viel produziert wird. Die Solarparks in Cupertino gründen ein Unternehmen namens Apple Energy LLC, das sich um den Verkauf in verschiedenen Gebieten der USA kümmert.

Apple produziert mehr Strom als es benötigt, da seine Solarparks in Cupertino und Nevada im Vergleich zum Bedarf in Cupertino eine Überproduktion aufweisen. Daher wird der Überschuss in den gesamten USA über Apple Energy LLC mit Sitz in Delaware verkauft.

Apple hat diese Solarparks geschaffen, um Strom zu erzeugen, der zur Unterstützung der Aktivitäten des aktuellen Hauptsitzes, des zukünftigen Apple Campus 2, aber auch des Rechenzentrums in Nevada dient, aber die Produktion übersteigt den Jahresbedarf des Apple-Unternehmens bei weitem.

Jährlich können die Solarparks des Unternehmens Apple Hunderte von Megawatt produzieren, und die in Cupertino benötigen einen Plan zur Verteilung der überschüssigen Energie, da die amerikanische Gesetzgebung Apple dazu zwingt, sie zu einem reduzierten Preis an die großen Stromunternehmen des Landes zu verkaufen.

Apple könnte Strom auch direkt an Privatpersonen oder andere Unternehmen verkaufen, müsste dafür aber zertifiziert sein, könnte aber mit einem solchen Geschäft viel mehr Geld verdienen, da Apples Pläne vorerst anders sind.

Apple hat seine Pläne, Strom in den USA zu verkaufen, nie angekündigt, wird sie aber wahrscheinlich auf der WWDC 2016 diskutieren, oder vielleicht sogar danach, abhängig von den Deals, die es für seinen amerikanischen Vertrieb machen könnte. Norden.

Apple hat mehrfach mit seinen Erfolgen geprahlt, nur mit erneuerbaren Energien zu arbeiten, und ist nun in der Lage, überschüssigen Strom zu verkaufen, um die Abkehr von den klassischen Methoden der Stromerzeugung zu unterstützen.

Apple Energy LLC

Marktbasierter Tarif

1. Verfügbarkeit.  Apple Energy LLC (Verkäufer) stellt im Rahmen dieses Tarifs jedem Käufer elektrische Energie und Kapazität zum Weiterverkauf zur Verfügung, sofern dies nicht im Folgenden verboten ist.  Der Verkäufer kann jedem Käufer auch die unten aufgeführten Zusatzleistungen zur Verfügung stellen:

a. Kalifornische ISO:  Der Verkäufer bietet Regulierungsdienste, Spinning-Reserve-Dienste und Non-Spinning-Reserve-Dienste für die California Independent System Operator Corporation (CAISO) und für andere an, die selbst Hilfsdienste für die CAISO erbringen.

b. New Yorker ISO: Der Verkäufer bietet einen Regelungs- und Frequenzgangdienst sowie einen Betriebsreservedienst (einschließlich 10-minütiger asynchroner, 30-minütiger Betriebsreserve, 10-minütiger rotierender Reserve und 10-minütiger nicht rotierender Reserve) zum Verkauf an Käufer in an Markt, der vom New York Independent System Operator, Inc. verwaltet wird.

c. Mittelkontinent ISO: Der Verkäufer bietet Regulierungsdienste und Betriebsreservedienste (einschließlich 10-Minuten-Spinning-Reserve und 10-Minuten-Ergänzungsreserve) zum Verkauf an den Midcontinent Independent Transmission System Operator, Inc. an. („Midcontinent ISO“) und an andere, die selbst Nebendienstleistungen für Midcontinent ISO erbringen.

d. Neuengland ISO: Der Verkäufer bietet Käufern innerhalb der von ihm verwalteten Märkte Regelungs- und Frequenzgangdienste (automatische Generatorsteuerung), Betriebsreservedienste (einschließlich 10-minütiger Drehreserve, 10-minütiger Nicht-Drehreserve und 30-minütiger Betriebsreservedienst) an ISO New England, Inc.

e. PJM-Verbindung: Der Verkäufer bietet Regulierungs- und Frequenzreaktionsdienste, Energieungleichgewichtsdienste und Betriebsreservedienste (einschließlich Spinning-, 10-Minuten- und 30-Minuten-Reserven) zum Verkauf auf dem von PJM Interconnection, LLC („PJM“) verwalteten Markt an und sofern der PJM-Open-Access-Übertragungstarif dies zulässt, die Selbsterbringung dieser Dienste an Käufer für einen bilateralen Verkauf, der zur Erfüllung der Hilfsdienstanforderungen des PJM Office of Interconnection verwendet wird.

f. Südwestlicher Strompool: Der Verkäufer bietet Regulierungsdienste und Betriebsreservedienste (einschließlich 10-Minuten-Spinning-Reserve und 10-Minuten-Zusatzreserve) zum Verkauf an Southwest Power Pool, Inc. an. („SPP“) und an andere, die selbst Nebendienstleistungen für SPP erbringen.

g. Drittanbieter.  Der Verkäufer bietet Regulierungsdienste, Blindleistungs- und Spannungssteuerungsdienste, Energie- und Generatorungleichgewichtsdienste, Betriebsreserve-Spinning, Betriebsreserve-Ergänzungsdienste und Primärfrequenzreaktionsdienste an.  Zu den Verkäufen zählen nicht: (1) Verkäufe an einen RTO oder einen ISO, d. h. wenn dieses Unternehmen nicht in der Lage ist, Nebendienstleistungen selbst zu erbringen, sondern stattdessen von Dritten abhängig ist; und (2) Verkäufe an ein traditionelles, konzessioniertes öffentliches Versorgungsunternehmen, das mit dem Drittanbieter verbunden ist, oder Verkäufe, bei denen sich der zugrunde liegende Übertragungsdienst im System des öffentlichen Versorgungsunternehmens befindet, das mit dem Drittanbieter verbunden ist. Verkäufe von Operating Reserve-Spinning und Operating Reserve-Supplemental umfassen keine Verkäufe an ein öffentliches Versorgungsunternehmen, das Hilfsdienste erwirbt, um seine eigenen Open-Access-Übertragungstarifanforderungen zu erfüllen und seinen eigenen Kunden Hilfsdienste anzubieten, es sei denn, die Kommission hat eine Genehmigung erteilt.  Der Verkauf von Regulierungs- und Frequenzreaktionsdiensten und Blindleistungsversorgungs- und Spannungskontrolldiensten umfasst keine Verkäufe an ein öffentliches Versorgungsunternehmen, das Hilfsdienste erwirbt, um seine eigenen Anforderungen an offene Übertragungstarife zu erfüllen und seinen eigenen Kunden Hilfsdienste anzubieten, außer zu Tarifen, die dies nicht tun den OATT-Satz des kaufenden öffentlichen Übertragungsnetzbetreibers für denselben Dienst überschreiten oder wenn die Kommission eine Genehmigung erteilt hat.

2. Anwendbarkeit.  Dieser Tarif gilt für alle Großhandelsverkäufe von Energie, Kapazität und Zusatzdienstleistungen durch den Verkäufer, die (1) der Gerichtsbarkeit der Kommission unterliegen und (2) nicht gemäß einem anderen, bei der Kommission hinterlegten Tarif erfolgen.

3. Honorar.  Alle Verkäufe erfolgen zu den zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Tarifen.

4. Sonstige Geschäftsbedingungen.  Alle anderen Geschäftsbedingungen werden durch Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt.

5. Einhaltung der Kommissionsvorschriften.  Der Verkäufer muss die Bestimmungen von 18 CFR Teil 35, Unterabschnitt H, soweit anwendbar, sowie alle Bedingungen einhalten, die die Kommission in ihren Anordnungen bezüglich der marktbasierten Tarifbefugnis des Verkäufers auferlegt, einschließlich Anordnungen, in denen die Kommission dem Verkäufer die Teilnahme an Affiliate-Verkäufen gestattet dieser Tarif oder anderweitig die marktbasierte Tarifbefugnis des Verkäufers einschränkt oder einschränkt.  Die Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen von 18 CFR Part 35, Subpart H und jeglicher Anordnungen der Kommission bezüglich der marktbasierten Tarifautorität des Verkäufers stellt einen Verstoß gegen diesen Tarif dar.

6. Einschränkungen und Ausnahmen in Bezug auf die marktbasierte Tarifautorität.  Die Kommission hat dem Verkäufer im Aktenzeichen ER16-__-000 die folgenden Befreiungen und pauschalen Genehmigungen gewährt: (i) Befreiungen von Teilen 41 und 141 (mit Ausnahme der Abschnitte 141.14 und 141.15) der Rechnungslegungs- und periodischen Berichtspflichten der Kommission; und (ii) Verzicht auf die Rechnungslegungs- und damit verbundenen Berichtspflichten gemäß Teil 101, mit der Ausnahme, dass der Verzicht auf die Bestimmungen, die für Wasserkraftlizenznehmer gelten, in Bezug auf lizenzierte Wasserkraftprojekte nicht gewährt wurde; und (iii) Verzicht auf die Unterabschnitte B und C von Teil 35 der Kommissionsvorschriften, mit Ausnahme der Abschnitte 35.12(a), 35.13(b), 35.15 und 35.16; und (iv) eine pauschale Genehmigung gemäß Abschnitt 204 des FPA und Teil 34 der Verordnungen der Kommission für alle künftigen Emissionen von Wertpapieren und Schuldtiteln sowie Haftungsübernahmen.   Siehe Apple Energy LLC, Aktenzeichen ER16________.

7. Verkäuferkategorie.  Der Verkäufer ist in allen Regionen ein Verkäufer der Kategorie 1, wie in 18 CFR § 35.36(a) definiert.

8. Datum des Inkrafttretens.  Dieser Tarif gilt ab dem von der Kommission festgelegten Datum.