CE finalisiert die Gesetzgebung zur Abschaffung des Roamings

Die Europäische Kommission hat die endgültigen Bestimmungen der Gesetzgebung festgelegt, die das Roaming in Europa ab dem 15. Juni 2017 abschaffen wird.

Die Europäische Kommission ist dabei, die Gesetzgebung zu finalisieren, auf deren Grundlage das Roaming in Europa ab dem 15. Juni 2017 vollständig abgeschafft werden soll. Die Europäische Kommission war und ist in der Initiative zur vollständigen Abschaffung der Roaming-Tarife für europäische Telefoniemöbel entschlossen, und zwar in Mitte nächsten Jahres wird alles fertig sein.

Auf der Grundlage der ab dem 15. Juni 2016 geltenden Gesetzgebung können Kunden von Mobilfunkanbietern überall in Europa von allem profitieren, was ihnen ihr eigener Anbieter in ihrem Herkunftsland bietet. Genauer gesagt können Sie mit einem Mobiltelefonabonnement aus Rumänien von überall in Europa aus ohne Roaminggebühren telefonieren, im Internet surfen und nicht nur das.

Das Roaming verschwindet praktisch vollständig und überall in Europa genießen wir die gleichen Vorteile wie im Herkunftsland, jedoch nur für die Mobiltelefonie. Die Europäische Kommission nennt diesen Plan Durchstreifen Sie wie zu Hause, und Mobilfunkanbieter müssen ab Mitte nächsten Jahres auf Roaming-Zuschläge für Kunden verzichten.

Als Beispiel für diese Gesetzgebung erklärt die Europäische Kommission, dass für das Surfen im Internet ein Standardpreis von 0.85 Euro-Cent/MB Internetverkehr erhoben wird. Nach dieser Idee profitieren beispielsweise diejenigen, die im Vereinigten Königreich leben, auf Reisen von mehr Internetverkehr als der Rest der Europäer, da das Pfund einen höheren Wert als der Euro hat, aber nur solange das Vereinigte Königreich Teil davon bleibt der EU.

„Beispiel: Mit seinem 70-Euro-Monatsvertrag erhält Tim, der in den Niederlanden lebt, unbegrenzte Anrufe, SMS und Daten für sein Smartphone. Wenn er im Urlaub ins Ausland reist, kann er unbegrenzt telefonieren und SMS schreiben. Für Daten erhält er das Doppelte des Gegenwerts von 70 Euro an Daten zum Roaming-Datenpreisobergrenze für Großkunden, also 0.85 Cent/MB gemäß dem Großhandelsvorschlag der Kommission, was in diesem Fall mehr als 16 GB bedeutet. Beim Roaming erhält er das doppelte Volumen, für das er bezahlt hat.“

Um Missbrauch vorzubeugen, wird die Europäische Kommission außerdem die Erhebung von Roaming-Gebühren für bestimmte Kunden zulassen, die übermäßig viele unbegrenzte Abonnements außerhalb ihres Herkunftslandes nutzen. Allerdings müssen die Mobilfunkbetreiber diese Personen 14 Tage vor der Erhebung der Roaming-Gebühren benachrichtigen, damit sie genügend Zeit haben, ein Alternativangebot zu finden.

Weitere Details finden Sie in diese Aussage durch die Presse der Europäischen Kommission.

Europäische-Kommission-Roaming beseitigen