Apple ist gezwungen, kaputte iPhones durch neue Modelle zu ersetzen

Dänemark hat den gleichen Mut wie Holland und kommt dem Unternehmen entgegen Apple ein kaputtes iPhone 4 durch ein neues Modell zu ersetzen, nicht durch ein generalüberholtes, wie es in den USA üblich ist. Ein Däne beschwerte sich bei der dänischen ANPC darüber, dass Apple 4 ein kaputtes iPhone 2014 durch ein generalüberholtes ersetzen wollte, und gewann den Fall.

Die dänische ANPC entschied, dass Apple gegen dänische Gesetze verstößt und dass das Unternehmen mit dem Angebot eines generalüberholten iPhone 4 die berechtigten Erwartungen eines Kunden, ein neues oder ein gleichwertiges Gerät zu erhalten, nicht respektiert. Darüber hinaus hat das generalüberholte Terminal einen geringeren Wiederverkaufswert, da es recycelte Teile anderer Modelle verwendet.

Apple legte bei einem örtlichen Gericht Berufung gegen die Entscheidung ein und erklärte, dass alle generalüberholten Terminals strengen Tests unterzogen und verifiziert würden, um die Anforderungen eines neuen Produkts zu erfüllen. Das Gericht, das mit der Akte befasst war, stimmte Apple nicht zu und bestätigte die Entscheidung der dänischen ANPC, sodass Apple beschloss, gegen diese Entscheidung Berufung bei einem höheren Gericht einzulegen.

Anfang dieses Jahres fällte ein niederländisches Gericht eine ähnliche Entscheidung in einem Fall, in dem es Apple dazu zwang Ersetzen Sie ein kaputtes iPhone 6 durch ein neues, nicht renoviert. Wenn das höhere Gericht in Dänemark eine ähnliche Entscheidung trifft, dann sprechen wir über das zweite europäische Land, in dem Apple verpflichtet ist, keine generalüberholten Terminals mehr im Austausch gegen defekte anzubieten.

"Nach einer Gesamtbewertung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass David Lysgaard durch den Umtausch eine berechtigte Erwartung hatte, ein dem ursprünglichen Kauf gleichwertiges Markenprodukt zu erhalten. Da das wiederaufbereitete Telefon, das David Lysgaard erhalten hat, recycelte Module enthalten könnte, kann das Telefon nicht als brandneues Telefon gelten. Darüber hinaus hat sich, wie bereits erwähnt, die Tatsache, dass das Telefon nicht ganz neu war, offenbar auf den Verkaufswert des Telefons ausgewirkt.  Die Ersatzlieferung durch ein wiederaufbereitetes iPhone stimmte daher nicht mit dem ursprünglichen Kaufvertrag überein, wie gemäß § 78 Absatz 1 des Warenkaufgesetzes erforderlich. 2 für XNUMX.“

Überholtes Apple iPhone