Auch in Rumänien ist nicht einvernehmliche Pornografie nahezu kriminell

Nicht einvernehmliche Pornografie steht auch in Rumänien kurz davor, kriminalisiert zu werden, und so kurz davor, auch in unserem Land in Kraft zu treten.

Nicht einvernehmliche Pornografie

Nicht einvernehmliche Pornografie, oder Racheporno, wird in Rumänien kriminalisiert, wie ich Ihnen vor ein paar Monaten sagte, als USR-Senatorin Florina Presada dem Senat einen Gesetzentwurf vorlegte. Dieser Gesetzentwurf erhielt eine positive Stellungnahme des Senats, sodass die Kriminalisierung nicht einvernehmlicher Pornografie kurz vor dem Abschluss steht. Der nächste Schritt ist die Abstimmung im Plenum des Senats und anschließend das gleiche Verfahren in der Abgeordnetenkammer.

Nicht einvernehmliche Pornografie stellt die Handlung einer Person unter Strafe, intime Bilder oder Videoclips mit einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen. Es spielt keine Rolle, ob diese Inhalte ursprünglich mit Zustimmung der darin vorkommenden Person erlangt wurden, ob sie ohne ihre Zustimmung veröffentlicht wurden und ob sie anhand dieser Inhalte identifiziert werden kann und ihr Leid oder Beeinträchtigungen verursacht ihr Bild, dann sprechen wir vom Verbrechen der nicht einvernehmlichen Pornografie.

Auch in Rumänien ist nicht einvernehmliche Pornografie nahezu kriminell

Nicht einvernehmliche Pornografie wird nach diesem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, außerdem kann der Geschädigte im Verfahren zur Beurteilung der Straftat Schadensersatz verlangen. Es spielt keine Rolle, ob die veröffentlichten Materialien einen sexuellen Akt oder nur intime Teile einer Person zeigen, solange diese identifiziert werden können, handelt es sich um das Verbrechen der nicht einvernehmlichen Pornografie.

"Nicht einvernehmliche Pornografie wird in der Fachliteratur oder in Medienberichten auch als „Rachepornografie“, „Cyberpomografie“ oder unfreiwillige Pornografie bezeichnet. Die typische Handlung besteht darin, sexuell eindeutige Bilder von Menschen ohne deren Zustimmung zu teilen. Die Bilder wurden ursprünglich mit der Einwilligung der Person aufgenommen, meist (normalerweise im Rahmen einer intimen Beziehung) oder ohne deren Einwilligung (z. B. durch heimliche Aufnahmen).“

Es gibt zwar nicht einvernehmliche Pornografie, aber derzeit ist sie in Rumänien gesetzlich nicht kriminalisiert, obwohl Personen, die durch solche Handlungen geschädigt wurden, im Rahmen einer im Land eingereichten Zivilklage Schadensersatz fordern können. Nachdem nicht einvernehmliche Pornografie unter Strafe gestellt wird, wird der Täter auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, und wenn er die Straftat kontinuierlich oder im Rückfall begeht, besteht die Gefahr, dass er im Gefängnis landet.

Nicht einvernehmliche Pornografie ist auf der ganzen Welt ein sehr großes Problem, in anderen zivilisierten Ländern ist sie schon seit langem kriminalisiert, und das Gleiche wird auch in Rumänien passieren, wo derzeit alles nur ein großer Dschungel ist.