Rumänische Polizei: Neue ÄNDERUNGEN in der Straßenverkehrsordnung 2020

Die rumänische Polizei möchte ab 2020 eine Reihe sehr wichtiger neuer Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen. Hier erfahren Sie, was alle Rumänen über diese Änderungen wissen müssen.

Straßenverkehrsordnung der rumänischen Polizei 2020

Rumänische Polizei hat eine Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung entworfen, die die rumänische Regierung per Notverordnung verabschieden möchte und die so bald wie möglich im Jahr 2020 in Kraft treten sollen. Die Änderungen betreffen Elektroroller, die sogar vom Handy aus gekauft oder gemietet werden können Am Telefon forderte die rumänische Polizei, dass ihr Status im Straßenverkehr so ​​geregelt wird, dass undisziplinierte Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

Rumänische Polizei möchte, dass Elektroroller nicht mehr auf öffentlichen Straßen verkehren, sondern nur noch auf speziellen Radwegen, wo sie verfügbar sind, oder am Straßenrand. Der Zugang von Elektrorollern oder Fahrrädern auf öffentlichen Straßen ist nur in Abschnitten gestattet, in denen die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt, und daher schränkt die rumänische Polizei die Möglichkeit ihrer Fortbewegung auf den meisten Hauptboulevards in Bukarest ein, wo die Höchstgeschwindigkeit gilt 60 km/h.

Rumänische Polizei: Neue ÄNDERUNGEN in der Straßenverkehrsordnung 2020

Rumänische Polizei besagt, dass nur Personen ab 14 Jahren ein Elektrofahrrad oder einen Elektroroller fahren dürfen und dass sie bis zum Alter von 16 Jahren einen Helm tragen müssen. Diese Roller oder Fahrräder müssen mit Beleuchtung oder reflektierenden Schildern ausgestattet sein, dürfen nur parallel zum Straßenrand „geparkt“ werden und bei Nichtbeachtung der Bestimmungen kann die rumänische Polizei Geldstrafen zwischen 860 und 1160 LEI verhängen.

„Im Rahmen des Projekts wird vorgeschlagen, den Elektroroller als das Fahrzeug zu definieren, das für den Transport einer einzelnen Person verwendet wird, mit zwei oder drei Rädern, angelenkt mit einer Stange an der Vorderseite, die als Lenkvorrichtung dient, und deren Höchstgeschwindigkeit konstruktionsbedingt ist höher als 6 km/h, jedoch nicht schneller als 25 km/h und das mit einem Elektromotor ausgestattet ist.“

Rumänische Polizei hat diesen Gesetzesvorschlag initiiert, weil Elektroroller wie im „Wilden Westen“ im Straßenverkehr eingesetzt wurden und daher die Notwendigkeit bestand, deren Status zu regeln, damit auch Bußgelder verhängt werden konnten. Die rumänische Polizei verbietet auch die Beförderung von Personen mit Elektrorollern, da diese sehr gefährlich sind und diese Geschwindigkeiten erreichen können, bei denen ein möglicher Sturz zu lebensgefährlichen Schlägen führen kann.

Rumänische Polizei Sie warten nun darauf, dass der Premierminister seine Zustimmung zu diesen Änderungen der Straßenverkehrsordnung gibt, und wenn eine Notverordnung verabschiedet wird, wird damit auch das Datum festgelegt, ab dem die Bestimmungen in Kraft treten.