Rumänische Polizei: die Bedingungen für das Verlassen der Ortschaften

Bedingungen der rumänischen Polizei für das Verlassen der Ortschaften

Die rumänische Polizei hat heute die Liste veröffentlicht, in der die Bedingungen für das Verlassen des Ortes, in dem wir uns befinden, aufgeführt sind, und wir sprechen über die Liste der Gründe, die Rumänen für einen Umzug anführen können, und natürlich, um die von den Behörden vorgenommenen Filter zu passieren .

Die rumänische Polizei bekräftigt, was in der Entscheidung der Regierung zur Verhängung des Ausnahmezustands in Rumänien erwähnt wird, das Dokument wurde gestern von den Behörden angenommen, und es ist gut zu wissen, was genau Sie über die zum Verlassen des Landes erforderliche Erklärung abgeben müssen Stadt.

"Laut Regierungsbeschluss Nr. 394 vom 18. Mai 2020 über die Ausrufung des Alarmzustands und die währenddessen geltenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,

Es wird ein Verbot des Personenverkehrs außerhalb des Orts-/Stadtgebiets mit folgenden Ausnahmen verhängt:

a) Reisen im beruflichen Interesse, auch zwischen Wohnung/Haushalt und dem Ort/den Orten der beruflichen Tätigkeit und zurück;

b) Reisen zu humanitären oder freiwilligen Zwecken;

c) Umzug zur Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten;

d) Reisen zur Vermarktung von Agrarlebensmitteln durch landwirtschaftliche Erzeuger;

e) Reisen zur Pflege oder Verwaltung einer Immobilie aus einem anderen Ort oder zur Ausstellung von Dokumenten, die zur Erlangung bestimmter Rechte erforderlich sind;

f) Reisen zur Teilnahme an medizinischen Programmen oder Verfahren;

g) Umzug aus anderen berechtigten Gründen, wie z. B. Betreuung/Begleitung von Kindern/Familienmitgliedern, Pflege eines Verwandten/Verwandten oder Angehörigen, Hilfe für ältere, kranke oder behinderte Menschen, Tod eines Familienmitglieds;

h) Reisen zur medizinischen Versorgung, die nicht aufgeschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden können;

i) Reisen für individuelle Freizeit- oder Sportaktivitäten im Freien, insbesondere Radfahren, Wandern, Laufen, Kanufahren, Klettern, Jagen, Angeln oder andere Freizeit- und Sportaktivitäten im Freien, die durch eine gemeinsame Verordnung des Ministers festgelegt wurden Gesundheit und der Minister für Jugend und Sport bzw. der Minister für Umwelt, Gewässer und Wälder;

j) Reisen zur Teilnahme an Familienveranstaltungen;

k) Reisen zum Kauf, zur Wartung, zur Durchführung von ITP oder anderen Fahrzeugwartungsarbeiten, Tätigkeiten, die am Wohnort nicht durchgeführt werden können;

l) Reisen zur Bereitstellung von Gütern, die den Bedarf von Menschen und Haus-/Haustieren decken, sowie von Gütern, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind und die am Wohnort/Wohnort nicht erworben werden können.

Auf Verlangen des Personals der zur Kontrolle der Einhaltung des Verbots befugten Einrichtungen legen Personen zur Rechtfertigung von Fahrten außerhalb des Ortes ihren Arbeitsausweis oder die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung oder eine selbstverantwortliche Erklärung über den Grund vor Reise, im Voraus abgeschlossen.“

Laut Regierungsbeschluss Nr. 394 vom 18. Mai 2020 über die Ausrufung des Alarmzustands und die Maßnahmen, die für ... gelten.

Veröffentlicht von Rumänische Polizei pe Dienstag, 19. Mai 2020