Gesundheitsministerium: Änderung bezüglich der Maskenpflicht

Das Gesundheitsministerium sieht Ausnahmen vom Tragen einer Maske vor

Vor der Veröffentlichung im Amtsblatt hat das Gesundheitsministerium die Regeln für das Tragen von Masken durch rumänische Bürger geändert und einige sehr wichtige Ausnahmen eingeführt, die Menschen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zum Tragen einer Maske verpflichten.

Das Gesundheitsministerium überlässt daher die Entscheidung, eine Maske zu tragen oder nicht, wenn sie sich in einer der unten aufgeführten Situationen befinden, der Einstellung einiger Menschen, und natürlich wird die Geldbuße nicht verhängt, es sei denn, diese Bestimmungen werden genau befolgt.

„Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitsmediziner der Einheit kann es einige Ausnahmen geben, wie folgt:

  • Der Mitarbeiter ist allein im Büro
  • die Person leidet an Krankheiten, die die Sauerstoffversorgungskapazität beeinträchtigen;
  • die Person führt intensive körperliche Aktivitäten und/oder unter anspruchsvollen Arbeitsbedingungen aus (hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit usw.);
  • Fernsehmoderatoren und ihre Gäste, sofern der Abstand von 3 Metern zwischen den Personen eingehalten wird;
  • Redner unter der Bedingung, den Abstand von 3 Metern zwischen ihnen und anderen Personen einzuhalten, nur wenn sich nicht mehr als 16 Personen in den Räumlichkeiten aufhalten;
  • Kinder unter 5 Jahren.“