Die Lockerungsmaßnahmen, die ab dem 1. Juni in Rumänien gelten

Entspannungsmaßnahmen 1. Juni Rumänien

Vor zwei Stunden gab der rumänische Präsident Klaus Iohannis eine kurze Presseerklärung ab, in der er die neuen Lockerungsmaßnahmen ankündigte, die in Rumänien ab dem 2. Juni gelten werden. Alles, was er gesagt hat, können Sie unten sehen.

Rumänien tritt daher in eine neue Phase der längeren Entspannung ein, die uns zu einer neuen Normalität zurückführen wird, die der Normalität näher kommt, die wir kannten, aber das bedeutet nicht, dass wir nicht weiterhin wachsam sein sollten, wenn wir uns in der Öffentlichkeit bewegen.

Presseerklärung unterstützt vom rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis

Presseerklärung unterstützt vom rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis

Veröffentlicht von Die Regierung Rumäniens am Donnerstag, 28. Mai 2020

„Wir hatten ein ziemlich langes Treffen, wir haben die Situation, in der wir uns befinden, das Stadium der Epidemie und die erforderlichen Maßnahmen analysiert. Selbst heute haben wir fast 200 neue Fälle, fast 200 Menschen bei ATI, wir können nicht von einem signifikanten Rückgang der Epidemie sprechen. Folglich: Achtung, Achtung, Achtung!

Was die Lockerungsmaßnahmen angeht, haben wir auch einige positive Nachrichten. Ab dem 1. Juni sind einige Aktivitäten wieder möglich. Somit sind die Terrassen ab dem 1. Juni wieder geöffnet. Es ist jedoch klar, dass einige ganz besondere Maßnahmen erforderlich sind und diese kommuniziert werden. Tische im Abstand von 2 Metern, maximal 4 Personen pro Tisch und so bleibt alles unter Kontrolle.

Ab dem 1. Juni ist es möglich, an den Strand zu gehen, allerdings muss auch hier ein Abstand von 2 Metern zwischen den Strandkörben eingehalten werden.

Der internationale Straßen- und Schienenverkehr wird wieder aufgenommen. Ebenfalls ab dem 1. Juni sind Aufführungen im Freien mit einer Anzahl von bis zu 500 Zuschauern möglich, allerdings mit Sitzplätzen entsprechend den Beschränkungen und der epidemiologischen Triage.

Reisen außerhalb der Stadt sind ab dem 1. Juni kostenlos. Es ist keine weitere Erklärung erforderlich. Was Sportwettkämpfe betrifft, so können Sportwettkämpfe ab dem 1. Juni wieder aufgenommen werden, allerdings für Sportarten, die im Freien ausgeübt werden.“