Gesundheitsministerium: Lockerungen und neue Regeln ab 16. Juni

Das Gesundheitsministerium lockert die Regeln am 16. Juni

Das Gesundheitsministerium hat heute das offizielle Dokument veröffentlicht, das eine Reihe neuer Lockerungen festlegt, die ab heute in Rumänien gelten werden. Damit einhergehend gelten jedoch auch Regeln, die eingehalten werden müssen, damit die Coronavirus-Pandemie nicht außer Kontrolle gerät.

Das Gesundheitsministerium erklärt im Folgenden, welche neuen Lockerungen viele Rumänen genießen können, aber auch, was jeder respektieren muss, insbesondere in geschlossenen Räumen, wo das Infektionsrisiko weiterhin hoch ist.

„Gesundheitsminister Nelu Tătaru unterzeichnete die Gemeinsame Verordnung zur Genehmigung der Verordnungen zur Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus für Aktivitäten in Handelszentren, in denen mehrere Wirtschaftsteilnehmer tätig sind, beispielsweise Einkaufszentren , Aktivitäten in den Sportwettbüros sowie an den Orten, an denen die Glücksspielaktivität durchgeführt wird, zu organisieren und durchzuführen

Das Dokument legt die spezifischen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in Einkaufszentren, in denen mehrere Wirtschaftsteilnehmer tätig sind, in Sportwettbüros sowie an Standorten, an denen Glücksspielaktivitäten durchgeführt werden, fest

Daher sind in allen Bereichen allgemeine Vorsichtsmaßnahmen und Eigenverantwortung zwingend erforderlich, wie zum Beispiel:

  • das verpflichtende Tragen einer Maske (medizinisch/nichtmedizinisch), die sowohl Mund als auch Nase bedecken muss, sowohl in den Gemeinschaftsräumen innerhalb des Einkaufszentrums als auch in den Geschäften
  • Isolierung von Mitarbeitern zu Hause, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Atemwegsinfektion hinweisen (Husten, pfeifende Atemgeräusche, Schnupfen, Fieber, veränderter Allgemeinzustand);
  • Isolierung von Mitarbeitern zu Hause, wenn sie Kontakt zu einem bestätigten Fall einer Infektion mit dem SARS-COV-2-Virus haben, und Einhaltung der geltenden geltenden Maßnahmen;
  • häufige Händehygiene (Desinfektion mit zugelassenen/zugelassenen Desinfektionsmitteln/Waschen mit Wasser und Seife), Vermeidung von Berührungen des Gesichts mit unhygienischen Händen.

Darüber hinaus wird Kunden mit klinischen Symptomen, die auf eine Atemwegsinfektion hinweisen, empfohlen, den Besuch des Einkaufszentrums zu meiden

Konkrete Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit in Mall-ähnlichen Gewerbeflächen:

Installation von Informationstafeln zu Hygiene- und Abstandsregeln, Anbringung von Hinweisschildern zur Beschränkung von Menschenansammlungen, Einrichtung von Besucherströmen in eine Richtung, um die Einhaltung des Abstands zu erleichtern;

Am Eingang der Einkaufszentren wird eine Beobachtungstriage durchgeführt und Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (Temperatur über 37,3 °C, gemessen mit einem berührungslosen Thermometer, Husten, Niesen, laufende Nase) wird der Zutritt nicht gestattet.

Anbringung von Orientierungsmarkierungen in Aufzügen, Rolltreppen und in Verkehrsflächen, um einen physischen Abstand von mindestens 2 m einzuhalten und langes Stehen in Gruppen von mehr als 6 Personen zu vermeiden;

Der Zugang der Kunden zu Einkaufszentren vom Typ „Einkaufszentrum“ wird so erfolgen, dass der physische Abstand gewährleistet ist (die maximale Personenzahl wird entsprechend der Fläche des Einkaufszentrums berechnet, wobei eine Mindestfläche von gewährleistet ist). 7 Quadratmeter/Person)

Trennwände in allen Informationsbereichen/Verkaufsbüros/Kassen/Schaltern;

Wo es möglich ist, werden andere Zugangswege als die Ausgangswege geschaffen, und wo dies nicht möglich ist, werden die Ein-/Ausgangsströme durch die Platzierung von Trennlinien/Barrieren abgegrenzt;

Häufige Desinfektion von Oberflächen mit zugelassenen/zugelassenen Biozidprodukten für alle Gemeinschaftsräume in Einkaufszentren (Hauptgebäudelobbys, Aufzüge, Flure, Treppen usw.);

Häufige Desinfektion von Kassen und POS mit zugelassenen/zugelassenen Desinfektionsmitteln sowie Förderung von Kartenzahlungen;

Installation von Spendern mit zur Händedesinfektion zugelassenen/zugelassenen Biozidprodukten in allen Zugangsbereichen des Einkaufszentrums, die innerhalb der Einkaufszentren üblich sind (Lobbys des Hauptgebäudes, Aufzüge, Flure, Treppen usw.);

Sicherstellen, dass Toiletten so häufig wie möglich desinfiziert werden;

Die Räumlichkeiten so oft wie möglich lüften und die Zugangstüren so weit wie möglich offen halten sowie die Luftschleieranlagen an den Eingängen stoppen und den Einsatz von Ventilatoren in den Geschäften verbieten;

Sicherstellung eines Wartungsprogramms für Klimaanlagen gemäß den Empfehlungen des Herstellers – stärkere Aufmerksamkeit für zentrale Klimaanlagen durch Reinigung und Filterwechsel sowie häufige Reinigung der Filter von Lüftungssystemen in Aufzügen;

Schulung des Reinigungspersonals in Einkaufszentren in Bezug auf individuelle Schutzmaßnahmen, Reinigungs- und Desinfektionsverfahren für Gemeinschaftsräume in Einkaufszentren (Hauptlobbys des Gebäudes, Aufzüge, Flure, Treppen usw.) sowie Abfallentsorgungsmaßnahmen. Bereitstellung einer dem Risikograd angemessenen persönlichen Schutzausrüstung (z. B. Maske mit Filterpatrone für diejenigen, die Lüftungsgeräte warten, Filter wechseln/reinigen) und Schulung im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA);

Verbot, kosmetische Produkte auf der Haut zu testen;

Öffentliche Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren stellen die Ausgabe von Lebensmitteln nur im „Take-Away“-System sicher;

Innerhalb der Filialen wird die Zugangszeit in der Umkleidekabine verkürzt (z. B. indem der Zugang mit nur 3 Artikeln pro Person ermöglicht wird);

Sorgen Sie für eine gute Belüftung der Kabinen (offen halten/Vorhang hochgezogen, wenn die Kabine nicht benutzt wird);

Kinderspielplätze in Einkaufszentren bleiben geschlossen;

Kinos und Spielhallen in Einkaufszentren bleiben geschlossen;

Maßnahmen für Sportwettbüros

Verteilung von Hygieneschutzmaterialien (Masken und optional Schutzhandschuhe) und zugelassenen/zugelassenen Desinfektionsmitteln für Hände und Flächen (z. B. zugelassenen/zugelassenen Desinfektionsgel, zugelassenen/zugelassenen Desinfektionstüchern, Matten mit zugelassenen/zugelassenen Desinfektionsmitteln an Eingängen), gem die geltenden Rechtsnormen;

Tägliche Temperaturmessung zu Schichtbeginn und Heimschicken mit der Empfehlung, den Hausarzt aufzusuchen, von Mitarbeitern mit einer Temperatur über 37,3 °C;

Desinfektion aller Oberflächen vor Beginn des Programms und anschließend deren regelmäßige Desinfektion;

Desinfizieren und Desinfizieren der Kasse täglich, nach Schließung der Wettstelle und bei Schichtwechsel der Mitarbeiter;

Regelmäßige Desinfektion häufig berührter Oberflächen (z. B. Türklinken, Badezimmerarmaturen) durch das dafür vorgesehene Personal;

Sorgen Sie wie folgt für eine ausreichende Belüftung und regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume:

Wenn möglich, verriegeln Sie Innentüren ohne Sicherheitsbeeinträchtigung in der geöffneten Position, um die Belüftung zu gewährleisten und die Verwendung/Berührung von Türklinken zu vermeiden;

Wo möglich, wird auf den Einsatz einer Klimaanlage verzichtet oder, falls deren Einsatz erforderlich ist, eine regelmäßige Vernebelung mit zugelassenen/zugelassenen Biozidprodukten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt;

Nach Möglichkeit regelmäßiges Lüften der Räume durch Öffnen von Fenstern und Türen.

Den Kunden den Zugang zum Standort erst zu gestatten, nachdem die Mitarbeiter die täglichen Reinigungs- und Hygienedesinfektionsverfahren durchgeführt haben;

Begrenzung der maximalen Anzahl von Kunden, die gleichzeitig in Wetträumen zugelassen sind, um einen Mindestabstand von 2 m zwischen ihnen sicherzustellen. Die maximale Anzahl der gleichzeitig zum Veranstaltungsort zugelassenen Kunden wird am Eingang des Fachstandortes ausgehängt und von jedem Sportwettanbieter je nach Größe und Ausstattung der Halle festgelegt;

Nach Möglichkeit nutzen die Kunden ihre eigenen Schreibgeräte. Sofern der Kunde ein von den Mitarbeitern der Fachstandorte zur Verfügung gestelltes Schreibgerät nutzt, wird dieses zur Desinfektion in eine separate Box gelegt;

Die Bereitstellung von Seife und Handdesinfektionsmitteln in den Sanitärbereichen, genehmigt/autorisiert;

Die Anbringung von Hinweismarkierungen oder Warnhinweisen bezüglich des zulässigen Mindestabstands von mindestens 1,5 m an einer gut sichtbaren Stelle;

Bringen Sie an einer gut sichtbaren Stelle die Hinweise zur Händehygiene und Atemetikette an (Bereich direkt genutzter Spielgeräte, Zugangsbereiche, Toiletten);

Information der Kunden über die Pflichten zum Ergreifen von Gesundheitsschutzmaßnahmen, die wie folgt durchgeführt wird:

Die Anbringung eines Informationsplakats außerhalb des Standortes über die zwingend einzuhaltenden Maßnahmen innerhalb des Betriebsgeländes (Einhaltung des Mindestsicherheitsabstandes zwischen Personen und Abstandsmarkierungen, Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske/Visier);

Bringen Sie am Spielort ein Informationsplakat über die vorgeschriebenen Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, die Verhaltensregeln auf dem Gelände und die Übernahme verantwortungsvollen Verhaltens an;

Anbringen eines Informationsplakats über die Verpflichtung zur Einhaltung von Gesundheitsschutzmaßnahmen in der Nähe von Spielstätten.

Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen in Raucherbereichen, je nach verfügbarem Platz (Markierung auf dem Boden, Aufstellung einer größeren Anzahl von Aschenbechern), unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.

Maßnahmen für die Räumlichkeiten, in denen die Glücksspielaktivität stattfindet

Elektronische Spielautomaten oder Spieltische werden deaktiviert und/oder verschoben, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten, bzw. werden Trennwände installiert.

Jeder Bereich, in dem es zu Menschenansammlungen kommt, wird deutlich gekennzeichnet, um einen angemessenen Abstand einzuhalten: zum Beispiel in der Nähe der Kasse, hinter voraussichtlich besetzten Automaten oder am Eingang;

Der Mindestabstand von 1,5 m wird zwischen Mitarbeitern, dem für die Tätigkeit des Veranstalters zuständigen Personal, Spielteilnehmern und allen anderen Personen, die das Betriebsgelände der Arbeitsstätte betreten, eingehalten;

Wer die Spielsitzung nicht beginnen möchte oder bereits beendet hat, darf sich nicht im Spielraum aufhalten;

Jegliche Kaffeemaschine/Maschine, andere Produkte und/oder Wasserspender dürfen nur von Mitarbeitern der Arbeitsstellen bedient werden;

Zum Servieren von Getränken und Lebensmitteln werden Einwegbehälter verwendet;

Nach Möglichkeit nutzen die Kunden ihre eigenen Schreibgeräte. Sofern der Kunde ein von den Mitarbeitern der Fachstandorte zur Verfügung gestelltes Schreibgerät nutzt, wird dieses in einer separaten Box zur Desinfektion mit zugelassenen/zugelassenen Biozidprodukten für Oberflächen abgelegt;

Für das Casinospiel wird der Abstand zwischen den Kunden um die Spieltische herum mindestens 2 m betragen, was durch entsprechende Anordnung der Tische erreicht wird. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, können Trennwände zwischen Kunden oder Tischen angebracht werden.

Für das Bingo-Spiel:

Der Abstand zwischen den Kunden an den Spieltischen beträgt mindestens 1,5 m und wird durch entsprechende Sitzordnung sowie die Größe und Form der Tische erreicht. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, können Trennwände zwischen Kunden oder Tischen angebracht werden;

An den ortsfesten Stationen am zentralen Leitstand der Anlage wird der gleiche Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Betriebsmitarbeitern eingehalten oder es werden je nach Situation Trennwände zwischen den Stationen installiert;

Das mobile Personal, das die Spieler mit Spielkarten versorgt, verteilt und sammelt die Karten an den Tischen im dafür vorgesehenen Bereich ein, sodass der Mindestpräventionsabstand eingehalten wird. Diese Phase des Spiels wird mit minimaler Kundeninteraktion erreicht.

In der Alarm-/Präventionsphase beträgt die Höchstzahl der gleichzeitig zum Veranstaltungsort zugelassenen Teilnehmer 1 Person/4 m², mit der Lockerung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Lockerung der Beschränkungen auf nationaler Ebene;

Die Desinfektion von Standorten sowie Arbeits- und Spielflächen erfolgt in maximal 12-Stunden-Intervallen.

Die regelmäßige Desinfektion häufig berührter Oberflächen (z. B. Türklinken, Aufzugsknöpfe) wird vom Personal der Arbeitsplätze durchgeführt.

Sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Belüftung und regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume.

Mitarbeiter mit einer Temperatur über 37,3 °C werden bei Schichtbeginn täglich getestet, mit der Empfehlung, den Hausarzt aufzusuchen.

Der Zutritt zu Kunden, die Kontakt zu mit SARS-Cov_2 infizierten Personen hatten oder aus Risikogebieten kommen, ist untersagt. Das Verbot wird durch Informationsmaterialien (Plakate) am Eingang der Räume kommuniziert;

Personen mit Symptomen wie Fieber über 37,3 °C, Atembeschwerden, häufigem Husten, Müdigkeit oder verändertem Allgemeinzustand ist der Zutritt untersagt.

Der Zutritt zum Innenbereich des Spielraums des Kunden ist mit einer Maske obligatorisch, die während des gesamten Besuchs des Kunden vor Ort getragen werden muss.

Kunden sind verpflichtet, ihre Hände ordnungsgemäß zu desinfizieren, entweder durch Waschen mit Wasser und Seife oder durch die Verwendung zugelassener Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind (am Eingang und später an den Spielpunkten);

Beim Betreten des Standortes werden die Körpertemperaturen der Kunden gemessen.

Das Tragen von Schutzmasken ist für alle Kunden und Besucher an den Arbeitsplätzen jederzeit verpflichtend.“