Gesundheitsministerium: die Entscheidung über die Behandlung asymptomatischer Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind

Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums, asymptomatische Infizierte mit dem Coronavirus zu behandeln

Diese Woche hat das Gesundheitsministerium beschlossen, die Behandlung von Menschen, die mit dem neuen Coronavirus infiziert, aber asymptomatisch sind, nach einer bestimmten Zeit, in der sie keine Krankheitssymptome zeigen, außerhalb von Krankenhäusern zuzulassen.

Das Gesundheitsministerium möchte die Krankenhäuser nach dem stetigen und starken Anstieg der Infektionszahlen mit dem neuen Coronavirus entlasten, und diese Situation wird anhalten, wie uns die rumänischen Behörden wiederholt gewarnt haben.

"Heute, am 26. Juni 2020, forderten die Vertreter des Gesundheitsministeriums im Rahmen einer Videokonferenz von den Gesundheitsämtern einen Bericht über die Identifizierung und Vorbereitung der Einheiten, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung asymptomatische mit dem neuen Coronavirus infizierte Personen isolieren sollen Verordnung 1137/2020.

Darüber hinaus werden die Vertreter der Gesundheitsämter dem Gesundheitsministerium bis Anfang nächster Woche das Ergebnis der Bewertung der Krankenhäuser vorlegen, die positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Patienten medizinisch versorgen Wiederaufnahme von Aufnahmen und geplanten chirurgischen Eingriffen sowie die Tätigkeit im ambulanten Bereich für Nicht-COVID-Patienten.

Während der Videokonferenz wurden auch andere Probleme diskutiert, mit denen die Gesundheitsämter und einige Krankenhäuser in diesem Zeitraum konfrontiert waren, wie etwa der Mangel an medizinischem Fachpersonal, insbesondere in den Bereichen Intensivpflege und Epidemiologie aufgrund fehlender Transfermöglichkeiten zwischen ihnen Einheiten, die Ergebnisse der vom Rechnungshof durchgeführten Kontrollen, die Bezahlung von Überstunden usw.

Die Frist zur Einreichung dieser Berichte endet am Montag, 29. Juni 2020.

Auf dieser Grundlage wird die Leitung des Gesundheitsministeriums über die in der nächsten Periode zu ergreifenden Maßnahmen sowie gegebenenfalls über künftige Gesetzesänderungen entscheiden.“