Die rumänische Regierung: LISTE der neuen restriktiven Maßnahmen, die ab dem 1. August verhängt wurden

Die rumänische Regierung listet am 1. August restriktive Maßnahmen auf

Die rumänische Regierung wird morgen einen Beschluss erlassen, der die Einführung neuer restriktiver Maßnahmen in unserem Land ab dem 1. August ermöglicht, und wir sprechen über einige Maßnahmen, die bereits vor mindestens zwei Wochen hätten angewendet werden sollen, wie es in anderen Staaten der Fall ist.

Die rumänische Regierung wird die Empfehlungen der technisch-wissenschaftlichen Kommission, von der die gleichen Empfehlungen an das Nationale Komitee für Notsituationen gingen, in eine Entscheidung umsetzen, und der Gesundheitsminister Nelu Tataru hat sie offiziell für alle Rumänen bestätigt.

Die rumänische Regierung wird die Anwendung dieser Maßnahmen in jedem einzelnen Kreis der Haltung der Bezirksausschüsse für Notsituationen überlassen, es handelt sich also nicht um Maßnahmen, die für das ganze Land gelten, sodass nicht jeder von ihnen betroffen sein wird.

Die rumänische Regierung wird ab dem 1. August von Kreisfall zu Kreisfall die Verhängung der folgenden Beschränkungen zulassen:

  1. Festlegung der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in bestimmten Zeitabständen für alle Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, festgelegt durch Beschluss des Bezirksausschusses oder der Stadt Bukarest für Notsituationen mit Genehmigung des Gesundheitsamtes.
  2. Räume und Zeitintervalle werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Zunahme der Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in den jeweiligen Räumen und Zeitintervallen aufgrund von Einzel- oder Gruppenaktivitäten festgelegt.
  3. Folgende Personengruppen sind von dieser Maßnahme ausgenommen: Personen, die intensiven körperlichen Aktivitäten nachgehen oder unter anspruchsvollen Arbeitsbedingungen wie hohen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit arbeiten, sowie Kinder unter 5 Jahren.
  4. Verbot des Verkaufs und Konsums von Lebensmitteln sowie alkoholischen und alkoholfreien Getränken in speziell dafür vorgesehenen Räumen außerhalb der Gebäude, in denen die Zubereitung, der Verkauf und der Konsum von Lebensmitteln sowie alkoholischen und alkoholfreien Getränken im Zeitintervall 00 durchgeführt werden -06.00.
  5. Außerhalb des genannten Zeitraums sind die Wirtschaftsteilnehmer, die diese Tätigkeiten ausüben, verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Kunden auf die Anzahl der Sitzplätze zu begrenzen, sowie alle Aktivitäten, die eine physische Interaktion zwischen Kunden, einschließlich Tanzen, beinhalten.
  6. Verbot des Publikumsverkehrs für Wirtschaftsteilnehmer im Glücksspielbereich in der Zeit von 23.00:06.00 Uhr bis XNUMX:XNUMX Uhr.
  7. An Stränden ist der Abstand von weniger als 2 Metern zwischen Personen/Liegen nur für Ehepartner und Kinder in Begleitung Erwachsener (Eltern, Großeltern) zulässig.