Regierung Rumäniens: CNSU-Entscheidung bezüglich neuer Beschränkungen und gefährdeter Länder

Das entschied die rumänische Regierung im Oktober

Die rumänische Regierung hat gestern über das Nationale Komitee für Notsituationen beschlossen, in unserem Land eine neue Reihe von Beschränkungen anzuwenden, aber auch eine neue Liste gefährdeter Länder, für die im Falle einer Rückkehr in das Land nach einem Jahr eine Quarantäne verhängt wird Reise, unabhängig von der Dauer dieser Reise.

Die rumänische Regierung entschied im Oktober

Die Entscheidung der rumänischen Regierung im Oktober birgt Risiken

"Angesichts der komplexen Situation, die durch die Entwicklung neuer Krankheitsfälle in Europa entsteht, und der erheblichen Auswirkungen, die sich aus der Einreise einer großen Zahl von Menschen aus Ländern/Gebieten mit hohem epidemiologischen Risiko in das Staatsgebiet ergeben,

Unter Berücksichtigung des täglich fortschreitenden Anstiegs der Zahl der Infizierten, der in bestimmten Gebieten oder Orten überwiegt und einen dauerhaften Druck auf die Verwaltungskapazität der administrativ-territorialen Einheiten und des Gesundheitssystems ausübt,

Gemäß Art. 4 Abs. (1) lit. c) und d) und der Kunst. 81 der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 21/2004 über das Nationale Managementsystem von
über Notsituationen, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 15/2005 mit späteren Änderungen und Ergänzungen,

Gemäß den Bestimmungen der Kunst. 5, Abs. (2) lit. (d), Abs. (3) lit. (a) und Art. 71 des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie
von COVID-19, der Kunst. 4 und Art. 11 Abs. (1) aus Gesetz Nr. 136/2020, neu veröffentlicht, über die Festlegung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in epidemiologischen und biologischen Risikosituationen, Art. 20 lit. l) aus der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 21/2004 über das Nationale Notfallmanagementsystem, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 15/2005, mit späteren Änderungen und Ergänzungen und Art. 2 und Kunst. 4 des Regierungsbeschlusses Nr. 94/2014 über die Organisation, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Nationalen Komitees für besondere Notsituationen,

Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt dies an

ENTSCHEIDUNG:

Art. 1 (1) Die Liste der Länder/Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko wird genehmigt, für die die Quarantänemaßnahme für aus ihnen nach Rumänien einreisende Personen eingeführt wird, die ab dem 07.10.2020 in Kraft tritt und im Anhang aufgeführt ist.

(2) Sie ist von der Maßnahme nach Abs. 1 ausgenommen. (3) Personen, die aus Ländern/Gebieten mit hohem epidemiologischem Risiko nach Rumänien einreisen, wenn sie sich weniger als 72 Tage (2 Stunden) auf dem Staatsgebiet aufhalten und höchstens einen negativen Test auf SARSCoV-48 vorlegen XNUMX Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet.

(3) Personen, die aus den in Absatz 1 genannten Ländern/Gebieten mit hohem epidemiologischen Risiko nach Rumänien einreisen. (14) und sich für die Dauer von 10 Tagen in Quarantäne begeben, können sie die Quarantäne nach dem 2. Tag verlassen, wenn sie am 8. Tag der Quarantäne einen Test auf SARS-CoV-XNUMX durchführen und das Ergebnis negativ ist keine spezifischen Symptome zeigen.

Art. 2 Die Organisation religiöser Feiertage ist nur unter Beteiligung von Personen gestattet, die ihren Wohnsitz oder Wohnsitz in dem Ort haben, an dem die Aktivität durchgeführt wird, ohne die Beteiligung von Personen/Pilgern aus anderen Orten.

Art. 3 (1) Die Komitees für Notsituationen des Kreises/der Stadt Bukarest sind verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Entscheidung zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenzutreten, um die epidemiologische Situation im Detail zu analysieren Ebene jedes Ortes und die Notfalldisposition von Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Risikos gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die Entscheidungen der Regierung und des Nationalen Komitees für Notfallsituationen genehmigt wurden.

(2) In der Situation, in der die kumulierte Inzidenz der Fälle in den letzten 14 Tagen auf Kreisebene oder in einem oder mehreren Orten 1,5/1.000 Einwohner übersteigt, anschließend
die gemäß Abs. 1 getroffenen Maßnahmen. (48) Die Komitees für Notsituationen des Kreises/der Gemeinde Bukarest sind verpflichtet, spätestens XNUMX Stunden nach Überschreiten des oben genannten Schwellenwerts zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenzutreten.

Art. 4 Es wird vorgeschlagen, dass die in der im September 2020 durchgeführten Wahlen gewählten Personen für die Wahl von Bürgermeistern, Präsidenten von Kreisräten usw. ausgewählt werden
Mitglieder von Gemeinde- und Bezirksräten, um den Eid leisten zu können, der in der Dringlichkeitsverordnung Nr. 57 der Regierung vorgesehen ist. 3 vom 2019. Juli XNUMX zum Verwaltungsgesetzbuch, ohne physische Anwesenheit, über elektronische Fernkommunikationsmittel, wenn sich die betreffende Person gemäß dem Gesetz in Isolation oder Quarantäne befindet.

Art. 5 Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Wirtschaftsteilnehmer, die in Orten tätig sind, in denen die kumulierte Fallhäufigkeit in den letzten 14 Tagen mehr als 1,5/1.000 Einwohner beträgt, sind verpflichtet, die Art und Weise der Ausübung der Tätigkeit zu analysieren Anordnung zur Organisation des Arbeitsplans im Heimarbeits-/Telearbeitsregime, und wenn dies nicht möglich ist, wird empfohlen, den Arbeitsplan zu verschieben.

Art. 6 Dieser Beschluss wird allen Komponenten des Nationalen Notfallmanagementsystems zur Umsetzung durch Anordnungen und Verwaltungsakte ihrer Leiter mitgeteilt.“