COVID-19 Rumänien: Änderungen beim Tragen der Schutzmaske

Änderungen der Schutzmasken für COVID-19 Rumänien

CNSU hat heute eine neue Reihe von Vorschriften zum Tragen von Masken durch Rumänen veröffentlicht, sodass nicht jeder dazu verpflichtet ist, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenzrate für COVID-19 in dem Ort ist, an dem er lebt, sodass einige „anstecken“ können von dieser „Last“ zu befreien.

„Entscheidung Nr. 50 vom 26.10.2020 über die Genehmigung der Liste der Länder/Gebiete mit epidemiologischem Risiko, für die eine Quarantänemaßnahme für aus ihnen nach Rumänien einreisende Personen eingeführt wird, und die Klärung einiger Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen der GD Nr. 856 vom 14.10.2020. 19 vom XNUMX über die Verlängerung des Alarmzustands und die währenddessen anzuwendenden notwendigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-XNUMX-Pandemie

In Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung auf dem Territorium Rumäniens bis zum 25.10.2020,
unter Berücksichtigung des Fortbestehens einer erhöhten Zahl infizierter Personen auf dem Staatsgebiet sowie des täglichen Auftretens neuer Fälle infizierter Personen, Aspekte, die einen ständigen Druck auf die Managementkapazität der administrativ-territorialen Einheiten und des Gesundheitssystems ausüben,
im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die für den schrittweisen Neustart der Volkswirtschaft erforderlichen sozioökonomischen Bedingungen zu schaffen und gleichzeitig ein angemessenes Alarmniveau auf der Ebene der Komponenten des nationalen Notfallmanagementsystems aufrechtzuerhalten;
In Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. (1) lit. c) und d) und art. 81 von GEO. Nein. 21/2004 über das nationale Notfallmanagementsystem mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen,
gemäß den Bestimmungen der Kunst. 4 und art. 11 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 136/2020 erneut veröffentlicht, in Bezug auf die Festlegung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Situationen mit epidemiologischem und biologischem Risiko, Art. 9 Abs. 1, art. 32 Abs. 2, art. 37, art. 41, art. 42 Abs. 1, art. 43 Abs. 1, art. 44 Abs. 2 und 3, art. 45 Abs. 1 und art. 71 des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie der Kunst. 20 lit. l) der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 21/2004 über das nationale Notfallmanagementsystem, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 15/2005, mit den nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen, und der Kunst. 2 und art. 4 des Regierungsbeschlusses Nr. 94/2014 über Organisation, Funktionsweise und Zusammensetzung des Nationalen Komitees für besondere Notsituationen,

Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt dies an
ENTSCHEIDUNG:

Art. 1 Die Liste der Länder/Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko wird genehmigt, für die die Quarantänemaßnahme für Personen eingeführt wird, die aus ihnen nach Rumänien kommen.
finden Sie im Anhang zu diesem Dokument.

Art. 2 Die Festlegung von Beschränkungen für Personen, die aus bestimmten Gebieten oder Ländern mit hohem epidemiologischem Risiko einreisen, wird 24 Stunden nach dem Datum der Genehmigung der Entscheidung, mit der sie festgelegt wurden, angewendet und ihre Aufhebung erfolgt ab dem Datum der Ausstellung der Entscheidung.

Art. 3 In Ortschaften oder Landkreisen, in denen das Tragen einer Schutzmaske im Freien vorgeschrieben ist, ist es erlaubt, diese für kurze Zeit abzunehmen, um außerhalb der Terrassen zu rauchen, Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen oder andere sportliche Aktivitäten auszuüben individuelle sportliche Aktivitäten oder ähnliche Aktivitäten nur, wenn sich die Personen außerhalb der Fußgängerverkehrsflächen und mindestens 2 Meter von anderen Personen entfernt befinden.

Art. 4 Dieser Beschluss wird allen Komponenten des Nationalen Notfallmanagementsystems zur Umsetzung durch Anordnungen und Verwaltungsakte ihrer Leiter mitgeteilt.“