Die rumänische Regierung: Entscheidung über die neuen Pflichten zum Tragen von Masken

Die Entscheidung der rumänischen Regierung verschleierte Verpflichtungen

Die rumänische Regierung hat über das Nationale Komitee für Notsituationen die nachstehende Entscheidung zu den neuen Regeln für das Tragen von Schutzmasken veröffentlicht. Sie werden ab heute im ganzen Land in Kraft treten, und wir sprechen über einen neuen Versuch, die Zahl zu reduzieren Infektionen.

"In Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung auf dem Territorium Rumäniens bis zum 02.11.2020,
unter Berücksichtigung des Fortbestehens einer erhöhten Zahl infizierter Personen auf dem Staatsgebiet sowie des täglichen Auftretens neuer Fälle infizierter Personen,
Aspekte, die einen ständigen Druck auf die Managementkapazität der administrativ-territorialen Einheiten und des Gesundheitssystems ausüben,
In Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. (1) lit. c) und d) und art. 81 von GEO. Nein. 21/2004 über das nationale Notfallmanagementsystem mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen,
gemäß den Bestimmungen der Kunst. 4 und art. 11 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 136/2020 erneut veröffentlicht, in Bezug auf die Festlegung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Situationen mit epidemiologischem und biologischem Risiko, Art. 9 Abs. 1, art. 32 Abs. 2, art. 37, art. 41, art. 42 Abs. 1, art. 43 Abs. 1, art. 44 Abs. 2 und 3, art. 45 Abs. 1 und art. 71 des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie der Kunst. 20 lit. l) der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 21/2004 über das nationale Notfallmanagementsystem, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 15/2005, mit den nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen, und der Kunst. 2 und art. 4 des Regierungsbeschlusses Nr. 94/2014 über Organisation, Funktionsweise und Zusammensetzung des Nationalen Komitees für besondere Notsituationen,

Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt dies an
ENTSCHEIDUNG:

Art. 1 Die im Anhang dazu angegebene Liste der Länder / Gebiete / Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko, für die die Quarantänemaßnahme für die von ihnen nach Rumänien kommenden Personen festgelegt wurde, wird genehmigt.

Art. 2

(1) Es wird vorgeschlagen, den Wert der kumulativen Inzidenzrate der Fälle in den letzten 14 Tagen, ab denen das Tragen einer Schutzmaske verpflichtend ist, dahingehend zu ändern
Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, in allen öffentlichen öffentlichen Räumen, um diese von 3 auf 1,5/1.000 Einwohner zu reduzieren.

(2) Die Maßnahme nach Abs. (1) gilt auf der Ebene aller Ortschaften eines Landkreises, wenn die kumulative Inzidenzrate der Fälle in den letzten 14 Tagen auf seiner Ebene liegt
1,5/1.000 Einwohner überschreitet und wenn auf Kreisebene die kumulative Inzidenzrate der Fälle in den letzten 14 Tagen weniger als oder gleich 1,5/1.000 Einwohner beträgt, wird die Maßnahme auf der Ebene der Ortschaften angewendet, in denen sie 1,5/1.000 Einwohner überschreitet. XNUMX Einwohner.

Art. 3 Dieser Beschluss wird allen Komponenten des Nationalen Notfallmanagementsystems zur Umsetzung durch Anordnungen und Verwaltungsakte ihrer Leiter mitgeteilt.“