Rumänische Regierung: Änderungen bezüglich der Falldefinitionen für das Coronavirus

Änderungen der rumänischen Regierung hinsichtlich der Falldefinitionen für das Coronavirus

Die rumänische Regierung hat heute über das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit eine sehr wichtige Ankündigung bezüglich der Art und Weise gemacht, wie Personen kategorisiert werden, die direkten Kontakt mit anderen Personen hatten oder nicht, die nachweislich mit dem neuen Coronavirus infiziert sind.

„Als direkte Kontaktperson gilt die Person, die mit einem an COVID-19 erkrankten Patienten im selben Haushalt lebt; die Person, die direkten Körperkontakt mit einem COVID-19-Fall hatte (z. B. Händeschütteln ohne anschließende Händehygiene); Person, die ungeschützten direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten eines an COVID-19 Erkrankten hatte (z. B. beim Husten, Berühren von Taschentüchern mit der nicht durch einen Handschuh geschützten Hand); die Person, die in einer Entfernung von weniger als 19 Metern und einer Dauer von mindestens 2 Minuten persönlichen Kontakt mit einem an COVID-15 Erkrankten hatte; die Person, die sich mit einem Fall von COVID-19 mindestens 15 Minuten lang und in einem Abstand von weniger als 2 Metern im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, Besprechungszimmer, Wartezimmer im Krankenhaus) aufgehalten hat; ein Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder eine andere Person, die einen Patienten mit COVID-19 direkt betreut, oder ein Labormitarbeiter, der mit Proben eines Patienten mit COVID-19 umgeht, ohne die richtige Schutzausrüstung zu tragen.

Personen, für die ein Test empfohlen wird:

  • 1. symptomatische Personen, einschließlich medizinisch-sanitärem Personal und Hilfspersonal entsprechend der Falldefinition;
  • 2. Personen mit einem positiven Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Antigen;
  • 3. Direkte symptomatische Kontakte bestätigter Fälle;
  • 4. Patienten mit maximal 48 Stunden vor dem Transplantationsverfahren (asymptomatisch) und Spender von Organen, Geweben und hämatopoetischen Stammzellen vor der Spende; Patienten mit Transplantation von Organen, Geweben und hämatopoetischen Stammzellen unter immunsuppressiver Behandlung, vor jedem Krankenhausaufenthalt während der Überwachungsperiode nach der Transplantation – 2 Tests im Abstand von 24 Stunden;
  • 5. Die medizinischen Teams für die Entnahme von Organen zur Transplantation, die alle zwei Wochen vom Transplantationszentrum zu den Entnahmezentren wechseln;
  • 6. Asymptomatische Patienten mit Immunsuppression im Rahmen der Krankheit oder medikamenteninduziert, maximal 48 Stunden vor dem Krankenhausaufenthalt. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff Immunsuppression auf: zytotoxische Chemotherapie, langwirksame biologische Wirkstoffe, zelluläre Immuntherapie und hochdosierte Glukokortikoide gemäß den Richtlinien der Infectious Diseases Society of America;
  • 7. Asymptomatische onkologische Patienten, die sich einer Chemotherapie und/oder Strahlentherapie unterziehen, asymptomatische onkologische Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen – mit maximal 48 Stunden vor jeder Behandlung bzw. jeder Vorstellung im Krankenhaus zur Überwachung; asymptomatische onkologische Patienten, die sich einer Strahlentherapie unterziehen – vor der ersten Sitzung und dann nach 14 Tagen bis zum Ende der Behandlung;
  • 8. Asymptomatische onkologische Patienten vor operativen Eingriffen oder invasiven Manövern, maximal 48 Stunden vor dem Eingriff/Manöver.
  • Bei kindlichen Patienten mit onkologischen Problemen oder chirurgischen Eingriffen, die zusammen mit einer Begleitperson stationär aufgenommen werden, wird auch die Begleitperson getestet.
  • 9. Asymptomatische Hämodialysepatienten – zweimal im Monat. Asymptomatische Hämodialysepatienten in Kontakt mit einem bestätigten Fall, zwei Tests im Abstand von 6–7 Tagen;
  • 10. Symptomatische Hämodialysepatienten;
  • 11. Asymptomatische Heimbewohner – zweimal im Monat;
  • 12. Pflegepersonal in Wohnheimen – wöchentlich;
  • 13. Asymptomatische schwangere Frauen, die sich zu Hause in Quarantäne/Isolation befinden oder direkten Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten – am 14. Tag, wenn bei ihnen keine Symptome aufgetreten sind;
  • 14. Medizinisches und sanitäres Personal und asymptomatisches Hilfspersonal, direkter Kontakt mit einem bestätigten Fall, am 6.-7. Tag nach dem letzten möglichen infektiösen Kontakt.“