Die rumänische Regierung: Die Entscheidung über die Verlängerung des Alarmzustands um 30 Tage

Entscheidung der rumänischen Regierung über die Verlängerung des Alarmzustands um 30 Tage

Die rumänische Regierung hat die Entscheidung veröffentlicht, mit der sie beschlossen hat, den Alarmzustand in Rumänien um weitere 30 Tage zu verlängern. Nachfolgend können Sie genau sehen, welche Maßnahmen die Behörden des Landes ergriffen haben.

„In Anbetracht der Analyse der Risikofaktoren für die Bewältigung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten Notsituation auf dem Territorium Rumäniens am 09.12.2020, durchgeführt auf der Ebene des Nationalen Zentrums für Koordinierung und Management der Intervention,
unter Berücksichtigung des Fortbestehens einer erhöhten Zahl infizierter Personen auf dem Staatsgebiet sowie des täglichen Auftretens neuer Fälle infizierter Personen,
Aspekte, die einen ständigen Druck auf die Managementkapazität der administrativ-territorialen Einheiten und des Gesundheitssystems ausüben,
im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die für den schrittweisen Neustart der Volkswirtschaft erforderlichen sozioökonomischen Bedingungen zu schaffen und gleichzeitig ein angemessenes Alarmniveau auf der Ebene der Komponenten des nationalen Notfallmanagementsystems aufrechtzuerhalten;
unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Kunst. 7^1 der Notstandsverordnung der Regierung Nr. 11/2020 über medizinische Notfallvorräte sowie einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Quarantäne, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 20/2020, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, betreffend die Ermächtigung des Staatssekretärs, Leiter der Abteilung für Notsituationen im Innenministerium, alle notwendigen Maßnahmen in Situationen anzuordnen, in denen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, as sowie die Bestimmungen GD-Nr. 557/2016 zum Management von Risikoarten,
In Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. (1) lit. c) und d) und art. 81 von GEO. Nein. 21/2004 über das nationale Notfallmanagementsystem mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen,
gemäß den Bestimmungen der Kunst. 4 und Kunst. 11 Absatz (1) aus Gesetz Nr. 136/2020, neu veröffentlicht, über die Festlegung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Situationen epidemiologischer und biologischer Risiken, Art. 9 Abs. (1), Kunst. 32 Abs. (2), Kunst. 37, Kunst. 41, Kunst. 42 Abs. (1), Kunst. 43 Abs. (1), Kunst. 44 Abs. (2) und (3), Kunst. 45 Abs. (1) und Art. 71 des Gesetzes Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Art. 20 lit. l) aus der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 21/2004 über das Nationale Notfallmanagementsystem, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 15/2005, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und von Art. 2 und Kunst. 4 des Regierungsbeschlusses Nr. 94/2014 über die Organisation, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Nationalkomitees für
Besondere Notsituationen,

Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt dies an ENTSCHEIDUNG:

Art. 1 - Es wird vorgeschlagen, den Alarmstatus auf dem gesamten Staatsgebiet für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem 14.12.2020 zu verlängern.

Art. 2 - Die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen durch das SARS-CoV-2-Virus, die ab dem 14.12.2020 im aktuellen epidemiologischen Kontext verabschiedet werden müssen, sind in Anhang Nr. 1.

Art. 3 - Die Liste der Länder / Gebiete / Gebiete mit hohem epidemiologischen Risiko, für die die Quarantänemaßnahme für die von ihnen nach Rumänien einreisenden Personen festgelegt wurde, gemäß Anhang Nr. 2.

Art. 4 - Diese Entscheidung wird allen Komponenten des Nationalen Notfallmanagementsystems zur Umsetzung durch Anordnung und Verwaltungsakte ihrer Führer mitgeteilt.

Art.5 – Die Anhänge 1 und 2 sind integraler Bestandteil dieses Beschlusses.“