Coronavirus: Ankündigung der DSU zur Anfechtung der Anordnungen zum Tragen der Schutzmaske

Ankündigung der DSU zum Coronavirus bezüglich der Anfechtung der Anordnungen zum Tragen der Schutzmaske

DSU hat heute eine sehr wichtige Erklärung zur Herausforderung der Anordnung zum Tragen der Schutzmaske auf offenen Flächen im Kreis Constanța abgegeben. Weitere Einzelheiten zu den Geschehnissen finden Sie in der folgenden Pressemitteilung.

„Aufgrund der im öffentlichen Raum erschienenen Informationen über die gerichtliche Anfechtung der Anordnungen des Leiters der DSU, auf offenen Plätzen in Constanta eine Schutzmaske zu tragen, geben wir folgende Klarstellungen ab:
Gemäß Gesetz 136 vom 18. Juli 2020 erließ der Leiter der Abteilung für Notsituationen die zonale Quarantäneanordnung für 14 Tage für die Gemeinde Constanța auf der Grundlage der Entscheidung des Komitees für Notsituationen des Kreises Constanța, die auf Vorschlag von erlassen wurde der Direktion für öffentliche Gesundheit des Kreises Constanţa und auf der Grundlage der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit genehmigten epidemiologischen Bewertung. Nach dieser rechtlichen Form der Begrenzung der Ausbreitung des neuen Virus im zuvor genannten Territorialgebiet folgte der Leiter der DSU, Dr. Raed Arafat, dem gleichen Genehmigungsverfahren gemäß dem oben beschriebenen Gesetz 136/Juli 2020 (CJSU Constanța – DSP Constanța (INSP) erließ zwei weitere Anordnungen zur Verlängerung der Quarantäne der Gebiete um jeweils 14 Tage, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus in der Gemeinde Constanța einzudämmen.
Im Hinblick auf die Bestimmung, die die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in geschlossenen und offenen Räumen festlegt, wiederholen wir den in der letzten Verordnung zur Ausweitung der Quarantänebereiche für die Gemeinde Constanța vorgesehenen Artikel wie folgt:
Art. 4 – „Das Tragen einer Schutzmaske zur Bedeckung von Nase und Mund ist für alle Personen, die das 5. Lebensjahr vollendet haben und sich in geschlossenen und offenen Räumen aufhalten, Pflicht.“
Gleichzeitig ist die Rechtsgrundlage dieser Anordnung der Regierungsbeschluss Nr. 1065 vom 11. Dezember 2020 über die Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 14. Dezember 2020 sowie die Festlegung der Maßnahmen die dabei zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden.
So wird in der Anlage 2 zu den Maßnahmen zur Sicherung der Resilienz von Gemeinden Folgendes dargestellt:
Artikel 1
Im Sinne der Kunst. 5 Abs. (2) lit. d) und der Kunst. 13 lit. a) aus Gesetz Nr. Mit der Verordnung Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, wird in öffentlichen Räumen, Gewerberäumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske festgelegt, so dass Nase und Mund zu bedecken, unter den Bedingungen, die in der gemeinsamen Verordnung des Gesundheitsministers und des Innenministers gemäß Art. 13 festgelegt sind. 71 und Kunst. 2 Abs. (55) aus Gesetz Nr. 2020/XNUMX, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
Anhand der auf CNCCI-Ebene zentralisierten Daten, die die Situation/Entwicklung der Gebiete unter territorialer Quarantäne anzeigen, bis hin zur letzten Pressemitteilung, die am 14. Dezember 2020 an die Öffentlichkeit verteilt wurde, haben wir die Wirksamkeit der von der CNCCI ergriffenen zonalen Quarantänemaßnahmen hervorgehoben Behörden, die direkt an der Bewältigung der bestehenden schwierigen sanitären Situation beteiligt sind und gleichzeitig die Inzidenz pro tausend Einwohner senken, indem alle Bürger alle Maßnahmen in den Quarantänegebieten einhalten.
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, möchten wir an alle Bürger, die in dieser Gesundheitskrise unsere Partner sind, appellieren, die Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuen Coronavirus zu respektieren, eine Schutzmaske zu tragen und erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen Achten Sie auf Hygiene und meiden Sie überfüllte Bereiche.“