Die rumänische Regierung: Die 2. Stufe der Impfung gegen das Coronavirus kann beginnen

Stufe-2-Coronavirus-Impfung der rumänischen Regierung

Die rumänische Regierung hat heute durch Valeriu Gheorghita die Strategie zur Durchführung der zweiten Stufe der Impfung gegen das Coronavirus vorgestellt. Nachfolgend können Sie alle Details zur Entwicklung sehen.

"DR. Valeriu Gheorghiță, Präsident des Nationalen Komitees für Impfungen gegen COVID-19: Ab dem 15. Januar beginnt die zweite Phase der Impfstrategie. Derzeit wird der Anti-Covid-Impfstoff in etwa 235 Zentren verabreicht, die für medizinische Einheiten und Mitarbeiter des medizinischen und sozialen Systems bestimmt sind. Für die zweite Stufe werden 750 Zentren mit rund 1.766 Impfstellen in Betrieb genommen, in denen eine maximale Impfkapazität von über 100.000 Menschen pro Tag sichergestellt werden kann.

An der zweiten Impfstufe nehmen teil: Personen über 65 Jahre; Menschen mit chronischen Krankheiten, unabhängig vom Alter, mit der Diagnose Diabetes, mit Fettleibigkeit, chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Nierenerkrankungen, chronischen Lungenerkrankungen, Menschen mit onkologischen Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Menschen mit Immunsuppression, einschließlich Menschen mit HIV/AIDS-Infektion; Menschen, die Tätigkeiten in wichtigen, wesentlichen Bereichen ausüben.
Die Plattform, auf der sich Bürger registrieren können, wird am 15. Januar fertig sein.

Für Personen über 65 Jahre kann der Termin individuell vereinbart werden, über den Hausarzt, über die Callcenter-Dienste (hier haben wir als Neuheit eine landesweit eindeutige Nummer: 021.414.44.25), über das Sozialamt Unterstützungsabteilung von Rathäusern oder über Verwandte, die ein Konto erstellen und bis zu maximal 10 Familienmitglieder registrieren können.
Bei nachweislich chronisch erkrankten Personen unter 65 Jahren erfolgt die Terminvergabe über den Hausarzt. Wenn die betreffende Person keinen Zugang zu einem Hausarzt hat oder keinen Hausarzt hat, kann individuell ein Termin über den Callcenter-Service, auf der Website, über das Amt für Sozialhilfe oder auf ähnliche Weise vereinbart werden. durch Verwandte.
Für Personen, die wesentliche Tätigkeiten ausüben, erfolgt die Einstellung über den Arbeitgeber. Der Leistungsempfänger kann nach Bestätigung durch den Arbeitgeber selbst entscheiden, an welchem ​​Tag und in welchem ​​Zentrum er sich impfen lassen möchte. Das bietet aus unserer Sicht Freiheit bei der Wahl des Zentrums und des Impftages.“