Rumänische Regierung: Geimpfte Personen betreten keine Quarantäne mehr

Die rumänische Regierung stellt geimpfte Personen unter Quarantäne

Die rumänische Regierung hat trotz einiger Aussagen ihrer Vertreter, dass es keine Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Rumänen geben wird, beschlossen, dass Personen, die mit beiden Dosen geimpft wurden, bei der Einreise oder Rückkehr nach Rumänien nach einer Reise nicht mehr in Quarantäne müssen im Ausland.

Die rumänische Regierung hat außerdem beschlossen, dass geimpfte Personen nicht mehr in Quarantäne müssen, selbst wenn sie in direktem Kontakt mit einer Person standen, bei der bestätigt wurde, dass sie mit dem Coronavirus infiziert ist, wenn seit Erhalt der zweiten Dosis 10 Tage vergangen sind und die restlichen Entscheidungen noch getroffen werden müssen Sie unten.

„Die Einführung einer Ausnahme von der Quarantäne für Personen, die mit der zweiten Dosis (Auffrischungsdosis) geimpft wurden, wenn diese Personen mehr als 10 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosis nach Rumänien einreisen. Die gleiche Regelung gilt für die Person, die in direktem Kontakt mit einer positiven Person steht, wenn der Zeitpunkt des Kontakts mehr als 10 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosis liegt;
- Feststellung der Möglichkeit, dass Personen, die in direktem Kontakt mit einem positiven Patienten mit dem SARS-COV-2-Virus stehen, am 10. Tag aus der Quarantäne entlassen werden, wenn sie am 8. Tag einen Test durchführen, das Ergebnis negativ ist und sie keine spezifischen Symptome haben;
- Für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Rumänien einreisen, gelten die Ausnahmen von der Quarantänemaßnahme gemäß Beschluss Nr. 1/2021 und Beschluss Nr. 3/2021, aber auch die Ausnahme von der Quarantäne, wenn sie positiv getestet wurden COVID-19, wenn seit dem Datum der Bestätigung mehr als 14 Tage vergangen sind, jedoch nicht mehr als 90 Tage ab diesem Zeitpunkt.
- Auch für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Rumänien einreisen, kann die vorübergehende Aussetzung der Quarantänemaßnahme analysiert werden, ebenso wie für Personen, die aus anderen Staaten auf der epidemiologischen Risikoliste nach Rumänien einreisen, für besondere Situationen Ziel ist die Teilnahme an Familienveranstaltungen im Zusammenhang mit Geburt, Heirat oder Tod, Reisen zu Eingriffen/medizinischen Behandlungen in unaufschiebbaren Fällen (z. B. onkologische Erkrankungen, chronisches Nierenversagen – im Hämodialyseprogramm) usw.
– Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kommen und von der Quarantänemaßnahme ausgenommen sind, bzw. geimpfte Personen oder solche, die mit SARS-COV-2 bestätigt wurden und zum Zeitpunkt der Bestätigung zwischen 14 und 90 Tagen alt sind , müssen sie bei der Einreise nach Rumänien das Ergebnis des COVID-19-Tests nicht vorlegen.
- Genehmigung der Liste der Länder/Gebiete/Gebiete mit epidemiologischem Risiko, für die die Quarantänemaßnahme für in Rumänien ankommende Personen eingeführt wird, gültige Liste ab 19.01.2021, 0:00 Uhr.“