Rumänische Regierung: SEHR WICHTIGER HINWEIS für ALLE Rumänen

Die rumänische Regierung warnt vor der Droge

Die rumänische Regierung hat eine sehr wichtige Warnung herausgegeben, die sich an alle Rumänen im Land richtet und die absolut jeder kennen sollte, da sie von ASNVSA, einer Regierungsbehörde, stammt und Rumänen davor warnt, Ivermectin zu konsumieren.

Die rumänische Regierung möchte den Rumänen helfen, die extrem großen Gesundheitsprobleme zu vermeiden, die dieses Medikament, das für Tiere und nicht für den menschlichen Gebrauch verwendet wird, mit sich bringen kann. Konsumieren Sie es daher nicht, da es das Coronavirus nicht zerstört.

„Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 10.04.2020 und im Zusammenhang mit dem Erscheinen neuer Informationen im öffentlichen Raum über die Verwendung von Ivermectin bei der Prävention und Behandlung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus hat das National Veterinary Sanitary and Die Behörde für Lebensmittelsicherheit macht folgende Vorgaben:

Derzeit Alle Tierarzneimittel, die Ivermectin enthalten, sind nur für die Anwendung bei Tieren zugelassen. Sie sollten nur von Tierärzten oder unter deren Aufsicht gemäß den in der Packungsbeilage angegebenen Indikationen verwendet werden.

In Rumänien sind nur Tierarzneimittel zur Vermarktung zugelassen, die vom Institut für die Kontrolle biologischer Produkte und Tierarzneimittel (ICBMV) zugelassen sind, das der Nationalen Veterinär-, Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörde untersteht, oder die durch ein zentralisiertes Verfahren auf der Grundlage der Verordnung (EG) zugelassen wurden ) NEIN. 726/2004. Zur Vermarktung zugelassene Tierarzneimittel sind in der Nomenklatur der in Rumänien zugelassenen Tierarzneimittel aufgeführt, die auf der ICBMV-Website veröffentlicht ist.

Bezüglich der Verwendung von Ivermectin beim Menschen zur Bekämpfung von COVID-19 weisen wir darauf hin, dass derzeit zahlreiche klinische Studien am Menschen durchgeführt werden, die im Register klinischer Studien der Europäischen Union registriert sind. Sobald die jeweiligen Studien abgeschlossen sind, können sie abhängig von den erzielten Ergebnissen die Grundlage für die Einreichung von Anträgen auf Marktzulassungen für Humanarzneimittel auf Basis von Ivermectin zur Bekämpfung von COVID-19 sein.

Wir warnen Sie, dass die Anwendung von Ivermectin enthaltenden Tierarzneimitteln beim Menschen schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit haben kann.

Im Folgenden geben wir die Empfehlungen des Rumänischen Veterinärkollegiums zur Verschreibung, Vermarktung, Freigabe und Verwendung von Ivermectin enthaltenden Tierarzneimitteln im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wieder:

  1. Tierärzte haben keine rechtliche Befugnis, Tierarzneimittel zur Behandlung von Menschen zu empfehlen, zu verschreiben, zu vermarkten oder auszugeben;
  2. Alle von den rumänischen Veterinärbehörden oder der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Tierarzneimittel sind ausschließlich für die Anwendung bei Tieren bestimmt, und die Entscheidung über ihre Verwendung beim Menschen liegt ausschließlich bei den für Humanarzneimittel zuständigen Behörden;
  3. Ivermectin enthaltende Tierarzneimittel werden nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben und die Verschreibung erfolgt ausschließlich durch einen Tierarzt mit der Berechtigung zur freien Berufsausübung, der das Tier untersucht und eine Diagnose gestellt hat;
  4. Tierärzte verwenden nur das einzigartige Muster des ärztlichen Verschreibungsformulars, das für die in der Gesetzgebung vorgesehene Freigabe von Tierarzneimitteln erforderlich ist und nach einer Sonderregelung gedruckt ist.
  5. Bei der Verschreibung von Tierarzneimitteln, auch solchen auf der Basis von Ivermectin, müssen Tierärzte die in der Tierärztlichen Satzung vorgesehenen Initialen verwenden;
  6. Der Tierarzt ist verpflichtet, je nach Tierart, Gewicht, Dosis und Behandlungsdauer nur die Menge zu verschreiben, die zur Durchführung der jeweiligen Behandlung erforderlich ist;
  7. Bei Tierarzneimitteln, die Tieren, von denen Futter gewonnen wird, einschließlich Equiden, verabreicht werden, ist der Tierarzt verpflichtet, in der ärztlichen Verschreibung die einzuhaltende Wartezeit entsprechend der Packungsbeilage des verordneten Tierarzneimittels anzugeben und verwendet;
  8. Im Falle der Verwendung und Verabreichung von Ivermectin enthaltenden Tierarzneimitteln an Tiere in den veterinärmedizinischen Versorgungseinheiten, in der Zentrale oder unter Feldbedingungen trägt der Tierarzt die Tätigkeit im Register der Konsultationen und Behandlungen ein Tiere, von denen Futter bezogen wird, informieren den Halter über die Einhaltung der Wartezeit;
  9. Die Verwendung anderer Formulare für die Verschreibung von Tierarzneimitteln als die gesetzlich vorgesehenen sowie die Freigabe von Tierarzneimitteln, einschließlich solcher, die Ivermectin enthalten, ohne ärztliche Verschreibung zieht disziplinarische, rechtswidrige oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich der Fall kann der Schuldige sein;
  10. Die Vermarktung von Tierarzneimitteln, die Ivermectin enthalten, erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur über Veterinärapotheken und Veterinärpharmazeutikalager, die vom Veterinäramt zugelassen sind.