Gesundheitsministerium: Einverständniserklärung für Schülertests

Einverständniserklärung für Studierende des Gesundheitsministeriums

Das Bildungsministerium hat heute das Einverständnisformular für Tests rumänischer Schüler veröffentlicht, falls diese in der Schule Symptome des Coronavirus festgestellt haben oder Kontakt mit einer anderen Person hatten, bei der festgestellt wurde, dass sie infiziert ist.

„Bei Schülerinnen und Schülern, die während des Unterrichts spezifische Symptome von COVID-19 aufweisen, empfiehlt das Gesundheitsministerium, soweit möglich, Tests mit Antigen-Schnelltests in Schularztpraxen durchzuführen.
Tests sind für die sichere Öffnung von Schulen, für die Gesundheit von Kindern und Lehrern und für das Wohl der gesamten Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung.
Damit die Testung möglich ist, ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich, die hier heruntergeladen werden kann:
Wir empfehlen den Eltern, die ausgedruckte und unterschriebene Einverständniserklärung vom ersten Schultag an mitzubringen, damit die Schüler bei Bedarf sofort getestet werden können.
Relevante Informationen aus der gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Bildung und Forschung und des Gesundheitsministeriums:
✔ Für den Fall, dass Studierende während des Unterrichts Fieber oder andere spezifische Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, kommt das Isolationsprotokoll zur Anwendung. Liegt eine informierte und unterschriebene Einwilligung des Elternteils/Erziehungsberechtigten bezüglich der Entnahme von Nasen-Rachen-Exsudatproben zur Untersuchung symptomatischer Schüler vor, können diese in einer ersten Phase mit Antigen-Schnelltests getestet werden Arztpraxen. Der Schüler, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, unterzeichnet die persönliche Einwilligung. Alle im Schularztamt auf Ebene der Bildungseinheit durchgeführten Schnelltests werden innerhalb von maximal 24 Stunden dem DSP/DSPMB gemeldet. Wenn der Erziehungsberechtigte dem Test nicht zustimmt, bei Vorliegen spezifischer Symptome oder wenn in der Schuleinheit keine Arztpraxis vorhanden ist, wird er sich hierzu an den Hausarzt wenden um die nächsten Schritte festzulegen.
✔ Eine Testung mit Antigen-Schnelltests wird ebenfalls empfohlen:
1) Lehrpersonal und andere Mitarbeiter der Schuleinheit, symptomatisch, deren Krankheitssymptome während der Unterrichtsstunden beginnen
2) Kollegen bestätigter Fälle, sowohl Studierende (Klassenkameraden) als auch Lehrpersonal/Hilfspersonal der Bildungseinheit (auch asymptomatische), unmittelbar nach der Bestätigung des ersten Falles.“