Regierung Rumäniens: Neues Verbot und Beschränkung des Verkehrs heute in Kraft

Die rumänische Regierung verbietet am 14. März Verkehrsbeschränkungen

Die rumänische Regierung hat kürzlich einen Beschluss gefasst, mit dem sie den Alarmzustand in Rumänien bis April verlängert und im Rahmen dessen auch zwei schwerwiegende Änderungen an den in Rumänien verhängten Präventivmaßnahmen vorgenommen hat.

Die rumänische Regierung verhängt heute eine Beschränkung des Personenverkehrs ab 22:00 Uhr statt um 23:00 Uhr. Sie müssen also früher zu Hause sein, und Unterkunftseinheiten in bestimmten Kreisen müssen ihre Kapazität auf 70 % begrenzen, um dies zu verhindern Ausbreitung des Coronavirus.


Es wird vorgeschlagen, das Bewegungsverbot an allen Orten für alle Personen außerhalb des Hauses/Haushalts im Zeitraum 2200-0500 Uhr beizubehalten, mit folgenden Ausnahmen aus folgenden Gründen:
a) Reisen im beruflichen Interesse, auch zwischen Haus / Haushalt und dem Ort / den Orten der beruflichen Tätigkeit und zurück;
b) Reisen für medizinische Hilfe, die nicht verschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden kann, sowie für den Kauf von Arzneimitteln;
c) Reisen außerhalb der Orte von Personen, die sich auf der Durchreise befinden oder Reisen unternehmen, deren Zeitintervall sich mit der Sperrfrist überschneidet, z. B. mit Flugzeugen, Zügen, Bussen oder anderen Personenverkehrsmitteln, die mit einem Ticket oder einem anderen Nachweis nachgewiesen werden können Art und Weise, die Reise zu bezahlen;
d) Reisen aus berechtigten Gründen, z. B. zur Betreuung / Begleitung des Kindes, zur Unterstützung älterer, kranker oder behinderter Menschen oder zum Tod eines Familienmitglieds.

Es wird vorgeschlagen, den Belegungsgrad von Wohnräumen innerhalb der touristischen Empfangsstrukturen gemäß der Definition in der Kunst zu begrenzen. 2 lit. d) der Regierungsverordnung Nr. 58/1998 über die Organisation und Entwicklung des Tourismus in Rumänien mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, höchstens 70% ihrer maximalen Kapazität, angeordnet in den folgenden Orten / Gebieten, in denen Skifahren oder andere Wintersportarten ausgeübt werden:
61.1. Azuga, Busteni und Sinaia aus dem Landkreis Prahova;
61.2. Băile Tușnad, Borsec, Băile Homorod, Harghita-Băi aus dem Landkreis Harghita;
61.3. Borșa und Cavnic aus dem Landkreis Maramureș;
61.4. Poiana Brașov, Predeal und Bran aus dem Landkreis Brașov;
61.5. Sovata aus dem Landkreis Mureș;
61.6. Vatra Dornei aus dem Landkreis Suceava;
61.7. Voineasa aus dem Landkreis Vâlcea;
61.8. Borlova-Muntele Mic-Gebiet, Gemeinde Turnu Ruieni aus dem Landkreis Caraș-Severin;
61.9. Arieșeni aus dem Landkreis Alba;
61.10. Durău aus dem Landkreis Neamț;
61.11. Novaci-Rânca aus dem Landkreis Gorj;
61.12. Păltiniș aus dem Landkreis Sibiu;
61.13. Stâna de Vale aus dem Landkreis Bihor;
61.14. Wache in Hunedoara County.