Bukarest: Neue Beschränkungsmaßnahmen am 27. März 2021 verabschiedet

Bukarest ergreift Beschränkungen am 27. März

Seit dem 27. März 2021 hat das städtische Komitee für Notsituationen in Bukarest neue restriktive Maßnahmen verhängt. Unten sehen Sie alles, was ab heute in der Hauptstadt beachtet werden muss und welche Maßnahmen aufgrund der enormen Inzidenzrate ergriffen werden.

„Die Einrichtung des Präfekten – die Stadt Bukarest teilt mit, dass heute, am 27.03.2021, die außerordentliche Sitzung des Ausschusses der Stadt Bukarest für Notsituationen auf elektronischem Wege stattgefunden hat
der Kommunikation, die bei der Anwendung der Bestimmungen
GD-Nr. 293/2021, geändert und ergänzt durch HG Nr. 348 vom 26. März 2021 über die Verlängerung des Alarmzustands auf dem Territorium Rumäniens ab dem 14. März 2021 sowie zur Festlegung der Maßnahmen, die während dieses Alarmzustands zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angewendet werden;
angesichts:
– die Entwicklung der durch das neue Coronavirus SARS-CoV19 verursachten COVID-2-Pandemie;
- Kunst. 5 Abs. (3) lit. f) aus Gesetz Nr. 55/2020 über einige Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
- DSP Bukarest Adresse Nr. 9834/24.03.2021, registriert bei der Präfektenbehörde der Stadt Bukarest unter der Nr. 7614/24.03.2021, mit dem Vorschläge zu den notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektion auf der Ebene der Stadt Bukarest übermittelt wurden;
- DSP Bukarest Adresse Nr. 10250/27.03.2021, registriert bei der Präfektenbehörde der Stadt Bukarest unter der Nr. 7858/27.03.2021, mit der die kumulative Inzidenzrate über einen Zeitraum von 14 Tagen mitgeteilt wurde, die auf der Ebene der Gemeinde Bukarest am 6,88 um 1000:27.03.2021 Uhr 10.00/XNUMX Einwohner beträgt;
- unter Berücksichtigung der ständig steigenden Zahl neuer Infektionsfälle mit dem SARS-CoV-2-Virus, die einen ständigen Druck auf die Verwaltungskapazität der auf der Ebene der Stadt Bukarest organisierten lokalen Behörden und des Gesundheitssystems erzeugt ,
Der Ausschuss für Notsituationen der Gemeinde Bukarest stellte fest, dass auf der Ebene der Gemeinde Bukarest die kumulative Inzidenzrate über 14 Tage am 27.03.2021 um 10.04 Uhr 6,88/1000 Einwohner beträgt, eine Tatsache, für die
Ab dem 28.03.2021, 00:00 Uhr, wurden folgende Maßnahmen für die Dauer von 14 Tagen angeordnet, die nach Ablauf dieser Frist bzw. bei Erreichen der Schwelle von 7,5/1000 Einwohner neu bewertet werden:
1. Der Personenverkehr außerhalb der Wohnung/des Haushalts ist montags bis donnerstags von 22,00 Uhr bis 5,00 Uhr und freitags, samstags und sonntags von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr untersagt, sofern die kumulierte Inzidenz bei höchstens 7,5/1000 Einwohnern eingehalten wird folgende Ausnahmen:
a) Reisen im beruflichen Interesse, auch zwischen Wohnung/Haushalt und dem Ort/den Orten der beruflichen Tätigkeit und zurück;
b) Reisen zur medizinischen Versorgung, die nicht aufgeschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden kann, sowie zum Kauf von Medikamenten oder zur planmäßigen Impfung;
c) Fahrten außerhalb des Aufenthaltsortes von Personen, die sich auf der Durchreise befinden oder Fahrten unternehmen, deren zeitlicher Abstand sich mit der Zeit des Verbots überschneidet, beispielsweise mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus oder anderen Personenbeförderungsmitteln, und die durch eine Fahrkarte nachgewiesen werden können oder eine andere Art der Bezahlung der Reise;
d) Umzug aus berechtigten Gründen, beispielsweise zur Betreuung/Begleitung des Kindes, zur Betreuung älterer, kranker oder behinderter Menschen oder zum Tod eines Familienmitglieds;
e) das Verlassen des Hauses zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit im Falle einer ernsthaften und unmittelbaren Gefahr durch Anruf des Einheitlichen Nationalen Notrufsystems – 112.
Zur Überprüfung des Reisegrundes sind die Personen im beruflichen Interesse verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörden den vom Dienstgeber ausgestellten Dienstausweis bzw. die Dienstbescheinigung oder eine eigenverantwortliche Erklärung vorzulegen.
Zur Überprüfung der persönlichen Reise sind sie verpflichtet, die vorab ausgefüllte Erklärung eigenverantwortlich vorzulegen.
Für die Anreise zum Impfzentrum ist die Vorlage einer Terminbestätigung erforderlich.
Die Anwendbarkeit der Maßnahme endet, wenn die kumulative Inzidenzrate über einen Zeitraum von 14 Tagen unter 3,5/1.000 Einwohner fällt.
Zur Teilnahme an den Gottesdiensten anlässlich des Pessachfestes ist der Personenverkehr außerhalb der Wohnung/des Haushalts am 28.03.2021, zwischen 20.00 und 22.00 Uhr gestattet
Zur Teilnahme an den Gottesdiensten anlässlich des katholischen Osterfestes ist der Personenverkehr außerhalb der Wohnung/des Haushalts in der Zeit vom 03.04.2021 bis zum 04.04.2021, jeweils in der Zeit von 20.00:02.00 Uhr bis XNUMX:XNUMX Uhr, gestattet.
2) Der Zeitplan für Wirtschaftsteilnehmer, die in geschlossenen und/oder offenen, öffentlichen und/oder privaten Räumen Handelstätigkeiten ausüben/Dienstleistungen erbringen, kann freitags, samstags und sonntags zwischen 05.00 und 18.00 Uhr stattfinden. Montags bis donnerstags kann das Programm zwischen 05.00 und 21.00 Uhr durchgeführt werden, sofern die kumulierte Inzidenz nicht mehr als 7,5/1000 Einwohner beträgt.
Abweichend von den oben genannten Bestimmungen können Wirtschaftsteilnehmer im Zeitintervall Montag bis Donnerstag von 21,00 – 05,00 Uhr bzw. Freitags, Samstags und Sonntags von 18.00 – 05.00 Uhr nur im Verhältnis zu Wirtschaftsteilnehmern mit Hauszustellungstätigkeit tätig werden.
Als Ausnahme von den oben genannten Bestimmungen können Pharmaunternehmen, Tankstellen, Wirtschaftsteilnehmer mit Hausliefertätigkeiten sowie Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der Straßenbeförderung von Personen, die Fahrzeuge mit einer Kapazität von mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz, nutzen, Wer im Straßengüterverkehr tätig ist und Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,4 Tonnen nutzt, kann seine Tätigkeit unter normalen Arbeitsbedingungen und unter Einhaltung der Gesundheitsschutzvorschriften ausüben.
Wir haben erwähnt, dass die Anwendbarkeit der Maßnahme endet, wenn die kumulative Inzidenzrate über einen Zeitraum von 14 Tagen unter 3,5/1.000 Einwohner fällt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern in geschlossenen Räumen im Bereich Sport-/Fitnesshallen einzustellen.
Die Anwendbarkeit der Maßnahme endet, wenn die Inzidenzrate unter 3,5/1.000 Einwohner sinkt.
3) Der Zugang der Kunden zu Einkaufszentren, in denen mehrere Wirtschaftsakteure tätig sind, wie z. B. Einkaufszentren, erfolgt so, dass die Einhaltung eines physischen Abstands von mindestens 2 Metern und die Bereitstellung einer Fläche von gewährleistet ist mindestens 7 m²/Person, unter Einhaltung aller Bestimmungen der Gemeinsamen Verordnung des Ministers für Gesundheit und des Ministers für Wirtschaft, Energie und Geschäftsumfeld Nr. 1088/1910 von 2020.
4) Der Zugang zu Agrarlebensmittelmärkten und schwimmenden Märkten erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 m zwischen zwei Personen, ohne jedoch 50 % der maximalen Kapazität des Marktes zu überschreiten, unter Anwendung der Bestimmungen der Gemeinsamen Verordnung 335/ 2020 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, Entwicklung und Verwaltung, des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz.
5) STB SA überwacht ständig den Auslastungsgrad der von ihr bedienten Transportmittel, um die Überlastung von Fahrzeugen und Bahnhöfen, insbesondere zu Spitzenzeiten, zu verringern.
Der Ein-/Ausstiegskreislauf des Transportmittels wird eingehalten, wobei die Passagiere durch die Vordertür einsteigen und durch die Hintertür aussteigen.
STB SA informiert Reisende über die Verpflichtung, die Schutzmaske korrekt zu tragen und den Verzehr von Lebensmitteln in öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden, durch Audio-Video-Mittel und durch Aushang in öffentlichen Verkehrsmitteln.
6) Metrorex SA wird das reisende Publikum durch Beschallungsstationen über die aufgetretenen Menschenansammlungen informieren und über die Verpflichtung zur Einhaltung des physischen Abstands und zum korrekten Tragen der Schutzmaske informieren.
Es wurde beschlossen, dass in Bildungseinheiten die Teilnahme am Unterricht wie folgt erfolgen soll:
* Mit physischer Präsenz für:
– alle Vorschul- und Grundschüler,
- Schüler der 8., 12., 13. Jahrgangsstufe und Schüler in den Abschlussjahren der Berufs- und Postsekundarausbildung unter Einhaltung und Anwendung aller Schutzvorschriften bis zur Hälfte der Gesamtzahl der in den jeweiligen Klassenterminals eingeschriebenen Schüler;
Es ist erlaubt, in Bildungseinheiten folgende Aktivitäten mit physischer Präsenz zu organisieren:
– Simulationen nationaler Prüfungen und Abschlussprüfungen;
– nationale Bewertungen.
**Tägliche Teilnahme am Online-System von Studierenden anderer Studiengänge/Studienjahre.
7) Es wurde beschlossen, die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern, die Tätigkeiten der Zubereitung, des Verkaufs und des Verzehrs von Lebensmitteln und/oder alkoholischen und alkoholfreien Getränken ausüben, mit der Öffentlichkeit zu verbieten, beispielsweise in Restaurants und Cafés, innerhalb von Gebäuden sowie innerhalb anderer geschlossener öffentlicher Räume, die über ein Dach, eine Decke oder eine Decke verfügen und durch mindestens zwei Wände begrenzt werden, unabhängig davon, ob es sich um temporäre oder dauerhafte Bauten handelt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Betrieb von Restaurants und Cafés in Hotels, Pensionen oder anderen Wohneinheiten zu verbieten, mit Ausnahme der Bedienung der in diesen Einheiten übernachtenden Personen.
Das Zubereiten, Verkaufen und Verzehren von Lebensmitteln sowie alkoholischen und alkoholfreien Getränken ist in speziell dafür vorgesehenen Räumen außerhalb von Gebäuden, im Freien sowie in öffentlichen Räumen gestattet, sofern diese über eine Decke und eine einzige Wand unter Wahrung des Abstands verfügen von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen und die Teilnahme von maximal 6 Personen an einer Mahlzeit, wenn sie aus verschiedenen Familien stammen und unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen, die durch eine gemeinsame Verordnung des Ministers für Gesundheit, des Ministers für Wirtschaft und Unternehmertum festgelegt wurden und Tourismus sowie Präsident der Nationalen Behörde für Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelsicherheit.
Es ist erlaubt, Speisen zuzubereiten und Lebensmittel sowie alkoholische und alkoholfreie Getränke zu verkaufen, die nicht in den jeweiligen Räumen konsumiert werden.
Aktivitäten in Bars, Clubs und Diskotheken sind nicht gestattet.
Die Tätigkeit zugelassener Wirtschaftsteilnehmer im Bereich des Glücksspiels mit der Öffentlichkeit ist unter Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen verboten, mit Ausnahme der Tätigkeit des Verkaufs von LOTO-Spielscheinen, Wetten und Lottoscheinen.
8) Die Organisation und Durchführung von Aktivitäten mit Publikum in Kinos, Aufführungs- und/oder Konzertsälen, auch solchen mit Drive-in-Charakter, ist verboten.
Die Organisation und Durchführung von Freiluftaufführungen, Konzerten, öffentlichen und privaten Festen oder anderen kulturellen Veranstaltungen ist verboten
Das Tragen einer Schutzmaske, die Nase und Mund bedeckt, ist für alle Personen, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, in allen öffentlichen Räumen verpflichtend
Wir stellen klar, dass bei Nichteinhaltung der angeordneten Maßnahmen die in Art. 64 – 70 des Gesetzes Nr. 55/2020.
Abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Situation auf der Ebene der Stadt Bukarest können zusätzliche Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen ergriffen werden.“