Regierung Rumäniens: Lockerungsmaßnahmen in Restaurants, Cafés, Spielhallen

Die rumänische Regierung bietet maximale Entspannung, Restaurants, Cafés, Säle, Spiele und Spaß

Die rumänische Regierung hat eine Reihe von Lockerungsmaßnahmen umgesetzt, die laut Andrei Baciu, Staatssekretär im Gesundheitsministerium, ab dem 15. Mai gelten würden, darunter Maßnahmen für Restaurants, Cafés, Bars, Spielhallen, Fitnessräume und andere nur das.

„Die ersten Stunden sind bereits vergangen, seit wir alle den Hauch von Normalität spüren. Ich wünsche mir, dass wir von nun an nur noch gute Nachrichten haben und die restriktiven Maßnahmen vollständig aus unserem Leben verschwinden.
Wenn wir uns im Freien aufhalten, ist die Schutzmaske nicht mehr obligatorisch, aber seien Sie bitte verantwortungsbewusst und tragen Sie sie, wenn Sie in öffentliche Verkehrsmittel und in Bahnhöfen, Supermärkten, Märkten oder anderen überfüllten Bereichen einsteigen.
Ich habe eine Liste aller von der Regierung ergriffenen und gestern Abend von Premierminister Florin Cîţu angekündigten Maßnahmen erstellt. Das sind Maßnahmen, auf die wir alle gewartet haben, und die Impfung hat sie uns früher gebracht! So wird die nächste Periode aussehen.
In den Landkreisen/Orten, in denen die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen kleiner oder gleich 3/1.000 Einwohner ist:
(nur für vollständig geimpfte Personen, Personen mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Personen mit einem negativen Antigen-Schnelltest, der in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde)
Sportwettkämpfe können auf offenen Flächen unter Beteiligung von Zuschauern durchgeführt werden, jedoch im Rahmen einer Grenze von maximal 25 % der Kapazität der Fläche. Diese Zahl kann nur bei Pilotveranstaltungen überschritten werden (25 %); Kulturveranstaltungen, Konzerte, Freiluftaufführungen finden im Rahmen der Grenze von maximal 500 Personen nur mit Schutzmaske statt. Diese Veranstaltungen sind in Landkreisen/Orten verboten, in denen die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen 3/1.000 Einwohner übersteigt;
Drive-in-Shows sind erlaubt und Mitglieder derselben Familie oder Gruppen von maximal 4 Personen dürfen im Fahrzeug sein;
Schulungen und Workshops können für maximal 50 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich organisiert werden.
Kulturveranstaltungen, Konzerte, Festivals, Indoor-Kinos:
– bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität, wenn die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen kleiner oder gleich 1,5/1.000 Einwohner ist;
– bis zu 30 % der maximalen Raumkapazität, wenn die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen mehr als 1,5/1.000 Einwohner und weniger als oder gleich 3/1.000 Einwohner beträgt;
- Die Aktivität ist verboten, wenn die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen 3/1.000 Einwohner überschreitet.
Restaurants und Cafés in Landkreisen/Orten mit einer Infektionsrate in den letzten 14 Tagen von höchstens 33/1.000 Orten:
– Sie können in Innenräumen und auf Terrassen bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität zwischen 5:00 und 24:00 Uhr für alle Personen arbeiten.
- Sie können in Innenräumen und auf Terrassen bis zu 70 % der maximalen Kapazität des Raums im Zeitintervall von 5:00 bis 24:00 Uhr arbeiten, nur wenn die Teilnehmer mit dem vollständigen Zeitplan geimpft sind und einen negativen PCR-Test nicht älter haben als 72h oder ein negativer Test, der nicht älter als 24h ist;
- Die Aktivität ist verboten, wenn die Inzidenz 3/1.000 Fälle übersteigt.
Restaurants und Cafés in Hotels und Pensionen in den Landkreisen/Orten mit der neuesten Infektionsrate und 14 Tagen weniger als oder gleich 3/1.000 Einwohnern:
– Sie können in Innenräumen und auf Terrassen bis zu 50 % der maximalen Kapazität des Raums im Zeitintervall von 5:00 bis 24:00 Uhr für alle Personen arbeiten
- Sie können in Innenräumen und auf Terrassen bis zu 70 % der maximalen Kapazität des Raums im Zeitintervall von 5:00 bis 24:00 Uhr arbeiten, nur wenn die Teilnehmer mit dem vollständigen Zeitplan geimpft sind und einen negativen PCR-Test nicht älter haben als 72h oder ein negativer Test, der nicht älter als 24h ist
- Bei einer Infektionsrate über 3/1.000 Einwohner dürfen diese Räumlichkeiten ausschließlich von den Gästen dieser Hotels und Pensionen genutzt werden.
Fitnessstudios und/oder Fitnesscenter aus Landkreisen/Orten mit einer Infektionsrate in den letzten 14 Tagen kleiner oder gleich 3/1,00 𝟎 Einwohnern:
– sie können mit 50 % der maximalen Raumkapazität betrieben werden (mindestens 7 m²/Person);
– Sie können nur dann mit 70 % der maximalen Raumkapazität betrieben werden, wenn alle Personen gegen SARS-COV2 geimpft sind (und seit der Durchführung des vollständigen Programms mindestens 10 Tage vergangen sind).
Spielräume in 𝐍𝐨𝐫𝐨𝐜:
- In Landkreisen/Orten, in denen die Infektionsrate in den letzten 50 Tagen höchstens 14/3 beträgt, ist Aktivität bis zu 1.000 % der maximalen Kapazität des Raums gestattet.
- Aktivitäten sind in Kreisen/Orten verboten, in denen die Infektionsrate in den letzten 14 Tagen mehr als 3/1.000 beträgt.

Clubs, Diskotheken und Hallenbäder bleiben derzeit geschlossen. Private Veranstaltungen, Hochzeiten, Taufen und festliche Essen im Innen- und Außenbereich sind untersagt. Auch Spielplätze und Spielräume in Einkaufszentren bleiben vorübergehend geschlossen.
‼️ Große Aufmerksamkeit! Die folgenden Entscheidungen werden bald getroffen, aber alles hängt von der epidemiologischen Entwicklung in unserem Land und den Impfzahlen ab. Ich bitte Sie alle dringend, rational zu bleiben, sich bei offiziellen Quellen zu informieren und so schnell wie möglich ein Impfzentrum aufzusuchen. Wir haben genügend Dosen und sind so nah wie möglich an Ihr Haus herangekommen.“