Die rumänische Regierung hat heute Abend eine Dringlichkeitsverordnung verabschiedet, die das digitale grüne Zertifikat in Rumänien offiziell macht, so dass Rumänen es ab dem 1. Juli von einer speziellen Website von STS zu diesem Thema herunterladen können.
Die rumänische Regierung musste eine Notverordnung erlassen, um dieses digitale grüne Zertifikat verfügbar zu machen. Mit seiner Hilfe werden wir viel einfacher durch Europa reisen können, weil es eine Bestätigung der Impfung, einen negativen Test oder einen Verkauf ermöglicht.
Auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums hat die rumänische Regierung in ihrer heutigen Sitzung, am 29. Juni, die Dringlichkeitsverordnung verabschiedet, die die Ausstellung, Überprüfung und Annahme digitaler EU-Zertifikate in Bezug auf COVID-19 regelt, die die Impfung, den Test oder die Heilung bescheinigen die Inhaber. Diese Zertifikate sollen am 1. Juli in Kraft treten und sollen die Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie erleichtern.
Die ausgestellten Zertifikate sind wie folgt gültig:
• Impfbescheinigungen: bis 30. Juni 2022;
• Testzertifikate: 24 Stunden für den Antigen-Schnelltest und 72 Stunden für den RT-PCR-Test;
• Heilungsbescheinigungen: 180 Tage ab dem Datum des ersten positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2, registriert in der IT-Plattform „Corona-forms“.
Gemäß dem normativen Gesetz werden die Zertifikate vom Gesundheitsministerium über das Integrierte IT-System zur Ausstellung und Überprüfung digitaler EU-Zertifikate in Bezug auf COVID-19 (SII-CDC) ausgestellt und können über das Portal https://certificat bezogen werden -covid. gov.ro, ihr einziger Veröffentlichungspunkt.
Bei Impf- und Genesenennachweisen muss der Antrag auf Freigabe über das Portal vom Antragsteller mindestens 5 Werktage vor dem Zeitpunkt der Verwendung des Nachweises gestellt werden, bei Testnachweisen erfolgt der Antrag nach Durchführung des Tests, mindestens jedoch 12 oder 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Nutzung des Zertifikats, abhängig von der Art der durchgeführten Prüfung.
Wenn eine Person die Ausstellung der Bescheinigung nur in schriftlicher Form beantragt, kann sie sich an das Rathaus in ihrem Wohnort, an das Gesundheitsamt des Kreises bzw. der Stadt Bukarest oder an den öffentlichen Dienst der Gemeinde für die Registrierung von Personen mit Territorialschäden wenden Kompetenz.
Um die Echtheit, Gültigkeit und Integrität der Zertifikate zu überprüfen, scannen die Behörden den QR-Code auf dem Zertifikat über die mobile Anwendung CoronaScan.
Zur Überprüfung der Identität des Antragstellers für digitale Zertifikate werden je nach Art des beantragten Zertifikats folgende Daten benötigt:
Impfpass
• für Personen, die bei der Impfung anhand des persönlichen Zahlencodes identifiziert wurden: Vorname, Nachname, persönlicher Zahlencode, Serie und Nummer des Ausweises, Monat, in dem eine der Impfdosen verabreicht wurde, Name des verabreichten Impfstoffs, die Landkreis/Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde;
• für Personen, die sich bei der Impfung mit einem von einem anderen Staat als Rumänien ausgestellten Ausweisdokument oder einem Reisepass identifiziert haben: Name, Nachname, Ausweis-/Passnummer, Staatsbürgerschaft, Monat, in dem eine der Impfdosen verabreicht wurde, Name des verabreichten Impfstoffs , der Landkreis/das Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde.
Prüfzertifikate
• für Personen, die sich bei der Untersuchung anhand des persönlichen Zahlencodes identifiziert haben: Name, Vorname, persönlicher Zahlencode, Serie und Nummer des Ausweises, Monat der Untersuchung, deren Ergebnis bei der Untersuchung auf SARS negativ ausfällt -CoV-2, der Landkreis, in dem die Tests durchgeführt wurden;
• für Personen, die sich während des Tests mit einem von einem anderen Staat als Rumänien ausgestellten Ausweisdokument oder einem Reisepass identifiziert haben: Name, Nachname, Passnummer/Ausweisdokument, Staatsbürgerschaft, Monat des Tests, dessen Ergebnis negativ ist der SARS-CoV-Test -2, der Landkreis, in dem der Test durchgeführt wurde.
Heilungsbescheinigung
• für Personen, die sich beim Test anhand des persönlichen Zahlencodes identifiziert haben: Name, Vorname, persönlicher Zahlencode, Serie und Nummer des Ausweisdokuments, der Monat des ersten Tests, dessen Ergebnis im Test auf SARS-CoV positiv ausfällt -2, der Landkreis, in dem die Tests durchgeführt wurden;
• für Personen, die sich während des Tests mit einem von einem anderen Staat als Rumänien ausgestellten Ausweisdokument oder einem Reisepass identifiziert haben: Vor- und Nachname, Nummer des Ausweises/Reisepasses, Staatsbürgerschaft, Monat des ersten Tests, dessen Ergebnis positiv ausfällt der Test auf SARS-CoV-2, der Landkreis, in dem der Test durchgeführt wurde.
Für die Ausstellung von Zeugnissen sind bei Minderjährigen unter 14 Jahren je nach Art des beantragten Zeugnisses die genannten Daten, mit Ausnahme der Serie und Nummer des Ausweises, sowie die Vervollständigung des Vor- und Nachnamens des Ausweises erforderlich die Person, die nach dem Gesetz die elterliche Sorge für den Minderjährigen ausübt, und die Bestätigung, dass sie mit der Ausstellung der beantragten Bescheinigung einverstanden ist.