DSU: Ankündigung zur Testpflicht bei der Einreise nach Rumänien

DSU-Mitteilung bezüglich der obligatorischen Tests bei der Einreise nach Rumänien

DSU hat heute eine wichtige Information über die obligatorischen Tests für Personen herausgegeben, die in unser Land einreisen, unabhängig davon, woher sie kommen, und macht erneut auf die Maßnahme aufmerksam, die durch eine aktuelle Entscheidung des CNSU bezüglich der Einreise in das Hoheitsgebiet Rumäniens verhängt wurde Menschen aus bestimmten Ländern mit oder ohne epidemiologischem Risiko.

„Als Ergebnis der Antwort der DSU an den Nationalen Verband der Tourismusagenturen (ANAT), in der um Informationen zur Einführung von „Schnelltests als alternative Zugangsmethode zum Hoheitsgebiet Rumäniens“ und zur Beseitigung dieser gebeten wurde Aufgrund der Interpretationen in der ursprünglich gesendeten Antwort nehmen wir folgende Klarstellungen vor:
1. Die Regeln zur Einführung der Quarantänemaßnahme für Personen, die aus Ländern/Gebieten mit hohem epidemiologischen Risiko nach Rumänien kommen, unterliegen der Entscheidung des Nationalen Komitees für Notsituationen Nr. 43 von 2021, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, das im Einzelnen die Kategorien von Personen regelt, auf die die Quarantänemaßnahme anzuwenden ist, sowie die Kategorien von Personen, die von den zuvor genannten Maßnahmen ausgenommen sind, und zwar je nach der Grad der Klassifizierung der Länder/Gebiete mit epidemiologischem Risiko, aus denen sie kommen.
2. Daher die Vorlage des negativen Ergebnisses eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, der spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) bzw. der Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende) durchgeführt wurde mit eigenen Mitteln) führt zu:
- die vollständige Befreiung von der Quarantäne für Personen, die aus gelben Gebieten mit epidemiologischem Risiko einreisen, gemäß den Bestimmungen von Art. 4 lit. b aus dem Beschluss des Nationalen Komitees für Notsituationen Nr. 43 von 2021 mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
- die vollständige Befreiung von der Quarantäne für Kinder, die älter als 6 Jahre und jünger als 16 Jahre sind und aus den gelben oder roten Gebieten mit epidemiologischem Risiko gemäß den Bestimmungen von Art. einreisen. 4 lit. e) und Kunst. 5 lit. e) aus dem Beschluss des Nationalen Komitees für Notsituationen Nr. 43 von 2021 mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
- die teilweise Befreiung von Personen, die sich für einen Zeitraum von weniger als 3 Tagen (72 Stunden) auf dem Staatsgebiet aufhalten und aus den roten Gebieten mit epidemiologischem Risiko einreisen, gemäß den Bestimmungen von Art. 5 lit. c aus dem Beschluss des Nationalen Komitees für Notsituationen Nr. 43 von 2021 in der geänderten und ergänzten Fassung.
- die teilweise Befreiung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser, definiert gemäß der Notverordnung der Regierung Nr. 194/2002 über die Regelung von Ausländern in Rumänien, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, die aus Drittländern (außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft) nach Rumänien einreisen und sich dort aufhalten Staatsgebiet, für einen Zeitraum von weniger als 3 Tagen (72 Stunden) gemäß den Bestimmungen von Art. 3, Absatz (2) lit. b aus dem Beschluss des Nationalen Komitees für Notsituationen Nr. 43 von 2021 in der geänderten und ergänzten Fassung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ziel der ursprünglichen Anfrage darin bestand, einige Vorschläge zur Prüfung der Einführung von Schnelltests als alternative Methode zur Erfüllung der derzeit in HCNSU 43/2021 vorgesehenen Bedingungen bzw. des Vorschlags zur Änderung der Altersgrenze, bis zu der dies gilt, vorzulegen Minderjährige sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests für die Befreiung von der Quarantänemaßnahme befreit. DSU beschränkte sich auf die Einreichung einer Antwort, die allgemeine Informationen zu den Ausnahmen enthält, die Personen zugute kommen, die ein negatives Ergebnis eines haben RT-PCR-Test PCR auf Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, ohne die Umstände für jede einzelne Situation zu kennen.
Gleichzeitig erklären wir zum Zweck der umfassenden Information der Bürger, dass alle Informationen im Zusammenhang mit den neuesten Entscheidungen der CNSU, aktuellen Daten zur epidemiologischen Situation auf nationaler Ebene, häufig gestellten Fragen und vielem mehr stehen finden Sie auf dem Kanal stirioficiale.ro, der wichtigsten offiziellen Informationsquelle zur COVID-19-Pandemie in Rumänien seit ihrem Ausbruch auf dem Staatsgebiet.“