Rumänische Polizei: Unter welchen Bedingungen kann eine Körperkontrolle durchgeführt werden?

Rumänische Polizeibeamte führen Körperkontrolle durch

Die rumänische Polizei sendet eine sehr wichtige Botschaft an Millionen Rumänen im ganzen Land, um ihnen mitzuteilen, unter welchen Bedingungen ein Polizeibeamter eine Personenkontrolle durchführen oder das Gepäck und das von ihm benutzte Fahrzeug kontrollieren kann.

Die rumänische Polizei gibt an, dass die Polizei nicht immer einen Durchsuchungsbefehl benötige, um solche Kontrollen durchzuführen, aber es gibt bestimmte Fälle im Gesetz, die diese Art von Kontrollen, die von Polizeibeamten durchgeführt werden können, einschränken.

„Wie man die Gläser NICHT vermasselt!

Gemäß Gesetz 192 hat der Polizist das Recht, die physische Kontrolle der Person mit dem Personalausweis und gegebenenfalls des von ihr benutzten Gepäcks oder Fahrzeugs im Einklang mit dem Gesetz durchzuführen.

Die Polizei benötigt für solche Aktivitäten KEINEN Haftbefehl!

Informieren Sie sich richtig!“