Rumänische Regierung: Das in Rumänien verwendete COVID-Zertifikat, hier sind die Bedingungen

Rumänische Regierung Das in Rumänien verwendete COVID-Zertifikat, hier sind die Bedingungen

Die rumänische Regierung schlägt vor, dass das COVID-Zertifikat letztendlich auch in Rumänien verwendet wird, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, und dies, nachdem sich die Delta-Variante in unserem Land ununterbrochen verbreitet hat und viele neue Infektionsfälle verursacht hat.

Die rumänische Regierung möchte, mit Zustimmung der CNSU, dass dieses COVID-Zertifikat in Gebieten verwendet wird, in denen die Vorfälle die Schwelle von 3/1000 Einwohnern überschreiten, wie es in vielen anderen Ländern Europas der Fall ist, daher ist es möglich, dass dies der Fall ist ähnlich wie wir.

"a) Erlauben von Tätigkeiten in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen mehr als 3 / 1.000 Einwohner und weniger als oder gleich 6 / 1.000 Einwohner beträgt, nur für geimpfte, getestete oder kranke Personen, also:

– Sportwettkämpfe, die in geschlossenen oder offenen Räumen organisiert werden, können mit einer Zuschauerbeteiligung von bis zu 30 % der maximalen Raumkapazität durchgeführt werden, wobei eine Schutzmaske getragen werden muss und ein Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Zuschauern gewährleistet sein muss;

– Der Betrieb in Kinos, Aufführungsstätten und/oder Konzerten kann unter Beteiligung von Zuschauern bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität und unter Tragen einer Schutzmaske durchgeführt werden;

– Die Organisation und Durchführung von Shows, Konzerten, öffentlichen und privaten Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen im Freien darf mit der Teilnahme von nicht mehr als 1.000 Zuschauern, die Schutzmasken tragen, durchgeführt werden;

– Private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Hochzeiten, Taufen), in Sälen, Kulturherbergen, Restaurants, Bars, Cafés, Veranstaltungssälen/-zelten können mit der Teilnahme von maximal 200 Personen bei Bereitstellung einer Fläche von durchgeführt werden mindestens 2 Quadratmeter pro Person;

- Die Durchführung von Schulungen und Workshops kann unter Beteiligung von maximal 150 Personen in geschlossenen Räumen, bzw. maximal 200 Personen in offenen Räumen, unter Tragen einer Schutzmaske und Sicherstellung einer Fläche von mindestens 2 Personen erfolgen Quadratmeter für jede Person;

- Die Organisation von Tagungen in geschlossenen Räumen kann unter Beteiligung von maximal 150 Personen, unter Tragen einer Schutzmaske und unter Bereitstellung einer Fläche von mindestens 2 Quadratmetern für jede Person durchgeführt werden;

- Die Organisation von Kundgebungen und Demonstrationen kann unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen mit einer Teilnehmerzahl von maximal 100 Personen durchgeführt werden:

- Der Betrieb von Restaurants und Cafés in geschlossenen Räumen kann im Zeitintervall 0500:0200-50:XNUMX Uhr bis zu XNUMX % der maximalen Kapazität des Raums durchgeführt werden;

– Der Betrieb von Sport-/Fitnesshallen in geschlossenen Räumen kann unter Beteiligung von Personen bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität durchgeführt werden, wobei für jede Person eine Fläche von mindestens 7 Quadratmetern zur Verfügung gestellt werden muss;

– Die Tätigkeit zugelassener Wirtschaftsteilnehmer im Bereich Glücksspiel kann unter Beteiligung von Personen bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität ausgeübt werden;

– Die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern, die Spielplätze für Kinder in geschlossenen Räumen verwalten, kann im Zeitraum von 0500:2400 bis 50:XNUMX Uhr bis zu XNUMX % der maximalen Kapazität des Raums ausgeübt werden;

– Die Aktivität von Hallenbädern kann bis zu 50 % der maximalen Kapazität des Raums durchgeführt werden.

b) Erlauben der Entwicklung von Aktivitäten in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen mehr als 3 / 1.000 Einwohner und weniger als oder gleich 6 / 1.000 Einwohner beträgt, nur für geimpfte Personen, wie folgt:

– Aktivitäten in Bars, Clubs und Diskotheken können im Zeitraum von 0500:0200 bis 30:XNUMX Uhr bis zu XNUMX % der maximalen Kapazität des Raums durchgeführt werden;

- Die Aktivität der Spielräume kann im Zeitintervall von 0500:0200 bis 50:XNUMX Uhr bis zu XNUMX % der maximalen Raumkapazität durchgeführt werden.“