MAI: Bedingungen für das Tragen einer Schutzmaske im Freien

MAI-Bedingungen zum Tragen einer Schutzmaske im Freien

MAI erklärt im Folgenden die Bedingungen, unter denen Rumänen im Freien Masken tragen müssen, und Sie müssen auf die Unterscheidungen achten, die die Behörden für die verschiedenen Bedingungen treffen, unter denen wir zum Tragen von Masken verpflichtet sind.

"Die Schutzmaske muss getragen werden:

Auf der Ebene der Ortschaften, in denen die Inzidenz kleiner oder gleich 6/1000 Einwohner ist

in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in Geschäftsräumen
in offenen öffentlichen Räumen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Märkte, Messen, Basare, Einkaufszentren, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, sowie in anderen Bereichen, die durch Beschluss des Bezirksausschusses/der Gemeinde Bukarest für Situationen der Eile eingerichtet wurden.

Auf der Ebene der Ortschaften, in denen die Inzidenz höher als 6/1000 Einwohner ist

in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in Geschäftsräumen
in allen offenen öffentlichen Räumen mit Ausnahme von Personen, die einzeln oder gemeinsam mit den Menschen, mit denen sie zusammenleben, Aktivitäten, einschließlich Sport, ausüben. Weitere Ausnahmen können auf Vorschlag der Gesundheitsämter des Kreises bzw. der Stadt Bukarest durch Beschlüsse der Kreisausschüsse bzw. der Stadt Bukarest für Notfälle festgelegt werden.
Es besteht keine Pflicht zum Tragen der Schutzmaske, wenn die Person allein auf der Straße ist.

UNABHÄNGIG VOM VORFALL SOLLTE DIE SCHUTZMASKE NICHT GETRAGEN WERDEN VON:

Geimpfte Personen, bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, befinden sich an Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, sofern maximal 10 Personen anwesend sind und zwischen ihnen ein Abstand von 1 Meter gewährleistet ist, und in den jeweiligen Bereichen Der Zugang für die Öffentlichkeit oder andere Arbeitnehmer ist nicht gestattet. Die Ausnahme gilt nicht für gemeinsame geschlossene Räume;
-Kinder unter 5 Jahren;

-Menschen, die alleine im Büro sind;

- Fernsehmoderatoren und ihre Gäste, sofern der Abstand von 3 Metern zwischen den Personen eingehalten wird;

Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitsmediziner der Einheit können Ausnahmen auch für Personen beantragt werden, die:
-leidet an Krankheiten, die die Sauerstoffversorgungskapazität beeinträchtigen;

- intensiver körperlicher Betätigung und/oder unter anspruchsvollen Arbeitsbedingungen (hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit usw.) nachgehen.“