Das COVID-Zertifikat ist in Rumänien obligatorisch und muss dort verwendet werden

OBLIGATORISCHES COVID-Zertifikat Rumänien, wo es verwendet werden muss

Das COVID-Zertifikat wird ab Montag, dem 24. Oktober, in ganz Rumänien obligatorisch, wie uns Präsident Klaus Iohannis vor einigen Tagen mitteilte, aber schon seit einiger Zeit spekuliert wird, und zwar deshalb, weil die meisten zivilisierten Länder Europas solche Zertifikate eingeführt haben Bürger.

Das COVID-Zertifikat wird für alle nicht wesentlichen Aktivitäten obligatorisch, sodass Rumänen, die nicht geimpft sind, die Krankheit nicht durchgemacht haben oder PCR-Tests bestanden und nicht dokumentiert haben, ab Montag viele Dinge nicht mehr tun können absolut notwendige Maßnahme zur Bewältigung der 4. Infektionswelle.

Das COVID-Zertifikat, das eine Impfung oder Heilung in den letzten 6 Monaten bescheinigt, ist obligatorisch für:

  1. Wenn Sie nachts, nach 22:00 Uhr, außerhalb des Hauses reisen, spielt es keine Rolle, ob Sie es auf Ihrem Telefon oder auf einem Blatt Papier ausgedruckt haben, wobei der QR-Code wichtig ist;
  2. für den Zugang zu Einkaufszentren, Bars, Cafés, Hotels, Pensionen, Restaurants und anderen Unterhaltungsorten;
  3. für den Zugang zu den öffentlichen Einrichtungen der zentralen und lokalen Verwaltung, in den autonomen Regionen und Wirtschaftsteilnehmern mit öffentlichem Kapital, mit Ausnahme ihrer Mitarbeiter, wobei hier jedoch auch die Prüfung akzeptiert wird;
  4. für den Zutritt zu Museen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kinos, Film- und Musikproduktionshäusern, allen Orten, an denen Shows jeglicher Art oder Konzerte veranstaltet werden, in Kunstgewerbeschulen, unabhängig davon, ob die Veranstaltungen im Freien stattfinden, oder Innere;
  5. in Fitnessstudios oder Fitnessräumen, in Spielhallen, einschließlich Casinos, in Hallenbädern, auf Kinderspielplätzen, in Spielhallen aller Art;
  6.  in öffentlichen Gastronomiebetrieben jeglicher Art, in denen Speisen sowie alkoholische oder alkoholfreie Getränke verzehrt werden dürfen;
  7. Zugang zu den Einheiten von Wirtschaftsteilnehmern, die in privaten Bürogebäuden tätig sind, in denen mindestens 50 Personen gleichzeitig arbeiten, ausgenommen Arbeitnehmer.

Für den Zugang zu Geschäften des täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln ist kein COVID-Zertifikat erforderlich, sofern diese sich nicht in Einkaufszentren oder an Arbeitsplätzen befinden. Daher sind dies nach wie vor die einzigen Orte, an die jeder gehen kann, ohne ein solches Zertifikat zu benötigen.