Regierung von Rumänien: ALLE EINSCHRÄNKUNGEN Neu für das ganze Land

Regierung von Rumänien ALLE EINSCHRÄNKUNGEN Neu für das ganze Land

Die rumänische Regierung hat einen Beschluss der CNSU angenommen, der in ganz Rumänien eine Reihe neuer Beschränkungen auferlegt, um die Ausbreitung des Coronavirus im ganzen Land einzudämmen. Diese werden unmittelbar danach in Kraft treten und sind für die Reduzierung der täglichen Zahl von großer Bedeutung von Fällen.

Die rumänische Regierung ergreift diese Maßnahmen, da es keine andere Lösung gibt, um die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Daher werden verschiedene staatliche Strukturen beteiligt sein, um sicherzustellen, dass die Bürger diese Maßnahmen einhalten. Dies sind:

  • Verbot der Bewegung von Personen außerhalb des Hauses/Haushalts zwischen 30:22,00 und 05,00:XNUMX Uhr für einen Zeitraum von XNUMX Tagen, mit bestimmten Ausnahmen;
  • Verbot der Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern, die im Bereich des Handels/der Erbringung von Dienstleistungen in geschlossenen und/oder offenen Räumen zwischen 30 und 21,00 Uhr tätig sind, für einen Zeitraum von 05,00 Tagen;
  • die Aktivität von Restaurants, Cafés usw. innerhalb der Gebäude und auf den Terrassen ist in der Zeitspanne 50-05,00 Uhr bis zu 21,00 % der maximalen Raumkapazität erlaubt;
  • Verbot des Betriebs in Bars, Clubs und Diskotheken für die Dauer von 30 Tagen sowie der Organisation und Durchführung privater Veranstaltungen (Hochzeiten, Taufen, Festessen usw.), Konzerte und Shows;
  • Verbot der Teilnahme von Zuschauern an Sportwettkämpfen;
  • Zugang zu allen Aktivitäten und Veranstaltungen, die während des 30-Tage-Zeitraums gemäß dieser Entscheidung organisiert werden, nur geimpften oder erkrankten Personen;
  • Gestaltung des Arbeitsplans in Telearbeit oder Heimarbeit für mindestens 50 % der Arbeitnehmer;
  • Der Zugang von Besuchern zu allen zentralen und lokalen öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaftsakteuren, die in privaten Bürogebäuden tätig sind, ist nur Personen gestattet, die einen Impfnachweis, eine in den letzten 180 Tagen durchgemachte Krankheit oder einen Testnachweis vorlegen;
  • Ermächtigung des Bildungsministeriums, die Ministerialverordnung zur Änderung der Struktur des Schuljahres 2021-2022 zu erlassen;
  • Festlegung der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in allen geschlossenen und offenen öffentlichen Räumen sowie am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Es wird eine Nachtquarantäne verhängt, es gelten jedoch Reiseausnahmen für:

  • die Bewegung von Personen, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss des vollständigen Impfprogramms 10 Tage vergangen sind, bzw. Personen, die sich zwischen dem 15. und dem 180. Tag nach der Bestätigung der Infektion mit dem SARS-Virus befinden -CoV-2-Virus.
  • die Bewegung von Personen im beruflichen Interesse, auch zwischen Wohnung/Haushalt und dem Ort/den Orten der beruflichen Tätigkeit und zurück.
  • der Personenverkehr für medizinische Hilfe, die nicht aufgeschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden kann, sowie für den Kauf von Medikamenten.
  • Fahrten außerhalb der Ortschaften für Personen, die sich auf der Durchreise befinden oder Fahrten unternehmen, deren zeitlicher Abstand sich mit dem Zeitraum des Verbots überschneidet, beispielsweise mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Reisebus oder anderen Personenbeförderungsmitteln, und die durch ein Ticket o.ä. nachgewiesen werden können andere Möglichkeit, die Reise zu bezahlen.
  • der Personenverkehr aus berechtigten Gründen, wie zum Beispiel Impfung, Kinderbetreuung/-begleitung, Hilfe für ältere, kranke oder behinderte Menschen oder der Tod eines Familienmitglieds.

Und schließlich sollte die Maske nicht getragen werden von:

  • Kinder unter 5 Jahren;
  • Menschen, die alleine im Büro sind;
  • Fernsehmoderatoren und ihre Gäste, sofern der Abstand von 3 Metern zwischen den Personen eingehalten wird;
  • Vertreter religiöser Kulte während des Gottesdienstes, sofern der Abstand von 3 Metern zwischen Personen eingehalten wird;
  • Personen, die intensiven körperlichen Aktivitäten und/oder unter anspruchsvollen Arbeitsbedingungen (hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit usw.) oder sportlichen Aktivitäten nachgehen.