Rumänische Post: Vorsicht bei Arbidol-Paketen

Warnung der rumänischen Post bezüglich Paketen mit Arbidol

Die rumänische Post sendet eine sehr wichtige Botschaft an die Rumänen im ganzen Land, und zwar deshalb, weil sie die Abholung von Paketen mit dem Arzneimittel ARBIDOL nicht zulässt, die Pakete aber auch nicht an den Absender zurücksendet, basierend auf der Gesetzgebung von unser Land.

Die rumänische Post erklärt im Folgenden, warum dies geschieht, aber auch die Tatsache, dass keine Entschädigung gewährt wird, da dieses Arzneimittel in Rumänien nicht zur Verwendung oder zum Vertrieb zugelassen ist und daher von den Behörden beschlagnahmt wird.

„Die rumänische Post teilt mit, dass in Rumänien ankommende Postsendungen, die das Arzneimittel ARBIDOL oder andere Arzneimittel enthalten, die nicht von der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte in Rumänien zugelassen sind, weder an die Empfänger übergeben noch an die Absender zurückgesandt werden können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für jedes von den Behörden zurückgehaltene Paket aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Entschädigung gewährt wird!

Die Einfuhr von Arzneimitteln per Post in das Land wird durch die Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 680 vom 16. Juli 2003 über die Genehmigung des Verfahrens zur Zulassung von Arzneimitteln, die mit Hilfe von Postpaketen aus dem Ausland in Rumänien eingetroffen sind.

Wir erinnern Sie daran, dass für von den Behörden zurückgehaltene Pakete aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Entschädigung gewährt wird.“