Einschränkungen für Restaurants, Terrassen und Hotels im Alarmzustand

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Die Beschränkungen für Restaurants, Terrassen und Hotels im Alarmzustand wurden von der rumänischen Regierung veröffentlicht, damit jeder eine möglichst klare Vorstellung davon hat, was getan werden kann und was nicht und innerhalb welcher Grenzen bestimmte Aktivitäten erlaubt sind.

Die rumänische Regierung hat durch verschiedene Beschlüsse zur Verlängerung des Alarmzustands in den Jahren 2020 und 2021 Beschränkungen für Terrassen, Restaurants und Hotels verhängt, und mit dem Beschluss vom 8. Januar 2022 kamen neue Änderungen, die auf der Grundlage der Inzidenzraten berücksichtigt werden müssen aus verschiedenen Ortschaften.

Einschränkungen für Restaurants, Bars, Terrassen, Hotels ab 8. Januar 2022

Die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern mit der Öffentlichkeit, die Tätigkeiten der Zubereitung, des Verkaufs und des Verzehrs von Lebensmitteln wie Restaurants und Cafés durchführen, innerhalb der Gebäude sowie auf den Terrassen ist bis zu 50 % der maximalen Kapazität des Gebäudes gestattet Raum im Zeitintervall 5,00-22,00 Uhr in Kreisen/Orten, in denen die kumulative Inzidenzrate pro 14 Tage weniger als oder gleich 3/1.000 Einwohner beträgt. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern mit der Öffentlichkeit, die Tätigkeiten der Zubereitung, des Verkaufs und des Verzehrs von Lebensmitteln wie Restaurants und Cafés durchführen, innerhalb der Gebäude sowie auf den Terrassen ist bis zu 30 % der maximalen Kapazität des Gebäudes gestattet Raum im Zeitintervall 5,00-22,00 Uhr in den Landkreisen/Orten, in denen die kumulative Inzidenzrate pro 14 Tage höher als 3/1.000 Einwohner ist. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Der Betrieb von Restaurants und Cafés in Hotels, Pensionen oder anderen Unterkunftseinheiten sowie auf deren Terrassen ist im Zeitraum von 50 bis 5,00 Uhr in den Kreisen/Orten, in denen der Tarif gilt, bis zu 22,00 % der maximalen Kapazität des Raums gestattet Die kumulative Inzidenz pro 14 Tage beträgt höchstens 3/1.000 Einwohner. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Der Betrieb von Restaurants und Cafés in Hotels, Pensionen oder anderen Unterkunftseinheiten sowie auf deren Terrassen ist im Zeitraum von 30 bis 5,00 Uhr in den Kreisen/Orten, in denen der Tarif gilt, bis zu 22,00 % der maximalen Kapazität des Raums gestattet Die kumulative Inzidenz pro 14 Tage beträgt mehr als 3/1.000 Einwohner. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Die Beherbergungstätigkeit in touristischen Aufnahmeeinrichtungen ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss des vollständigen Impfprogramms 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests vorlegen für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, die nicht älter als 72 Stunden ist, oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, das nicht älter als 48 Stunden ist, bzw. Personen, die sich im Zeitraum zwischen dem 15. Tag und 180. Tag nach Bestätigung der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus;

Der Aufenthalt in Bars, Clubs und Diskotheken ist untersagt.