Die Regeln für den Besuch von Kino, Museen, Bibliotheken und Konzerten

The Rules Go Kino Museen Bibliotheken Konzerte

Die Regeln für den Besuch von Kinos, Museen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Konzerten oder anderen kulturellen Veranstaltungen wurden von der rumänischen Regierung veröffentlicht, da sich seit dem 8. Januar 2022 und der Verlängerung des Alarmzustands im Laufe des Jahres einiges geändert hat Land .

Die neuen Regeln gelten ab dem 8. Januar für das gesamte Staatsgebiet, und die rumänische Regierung versucht, die Vorgänge viel klarer zu erklären, damit jeder genau weiß, wie er an solchen Aktivitäten teilnehmen kann.

Regeln für den Besuch von Kino, Museum, Bibliothek und Konzerten

Der Betrieb von Museumseinrichtungen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kinos, Film- und audiovisuellen Produktionsstudios, Aufführungs- und/oder Konzertinstitutionen, Volkskunst- und Handwerksschulen sowie Kulturveranstaltungen in geschlossenen oder offenen Räumen kann nur unter den von der Verordnung festgelegten Bedingungen stattfinden die gemeinsame Anordnung des Kulturministers und des Gesundheitsministers.

Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Kinos, Aufführungsstätten und/oder Konzerten in geschlossenen oder offenen Räumen ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität im Zeitintervall 5,00-22,00 Uhr und mit erlaubt das Tragen der Schutzmaske in Landkreisen/Orten, in denen die kumulierte Inzidenzrate pro 14 Tage kleiner oder gleich 1/1.000 Einwohner ist. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Kinos, Aufführungsstätten und/oder Konzerten in geschlossenen oder offenen Räumen ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 30 % der maximalen Kapazität des Raums im Zeitintervall 5,00-22,00 Uhr gestattet das Tragen der Schutzmaske in den Landkreisen/Orten, in denen die kumulierte Inzidenzrate pro 14 Tage höher als 1/1.000 Einwohner ist. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Die Organisation und Durchführung von Outdoor-Shows, Konzerten, öffentlichen und privaten Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 50 % der maximalen Raumkapazität, jedoch nicht mehr als 1.000 Personen, im Zeitintervall 5,00 Uhr gestattet -22,00, unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zwischen Personen und einer Fläche von mindestens 4 Quadratmetern für jede Person, sowie unter Tragen einer Schutzmaske, in den Kreisen/Orten, in denen die kumulierte Inzidenzrate vorliegt nach 14 Tagen kleiner oder gleich 1/1.000 Einwohner. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.

Die Organisation und Durchführung von Outdoor-Shows, Konzerten, öffentlichen und privaten Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 30 % der maximalen Raumkapazität, jedoch nicht mehr als 500 Personen, im Zeitintervall 5,00 Uhr gestattet -22,00, unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zwischen Personen und einer Fläche von mindestens 4 Quadratmetern für jede Person, sowie unter Tragen einer Schutzmaske, in den Kreisen/Orten, in denen die kumulierte Inzidenzrate vorliegt über 14 Tage ist höher als 1/1.000 Einwohner. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und bei denen seit Abschluss der vollständigen Impfung 10 Tage vergangen sind, sowie Personen, die ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS haben -CoV-2-Virus 72 nicht älter als 2 Stunden oder das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-48-Virus nicht älter als 15 Stunden, bzw. Personen, die zwischen dem 180. und dem 2. Tag danach sind Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-XNUMX-Virus.