Virgil Popescu: Offizielle Ankündigung, Regierungsentscheidung zu Gas- und Energiepreisen

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Virgil Popescu hat eine sehr wichtige offizielle Ankündigung zu den Preisen für Strom- und Erdgasversorgungsdienste gemacht. Die rumänische Regierung hat eine neue Entscheidung veröffentlicht, die Bestimmungen enthält, die den Rumänen im ganzen Land helfen sollen.

Virgil Popescu erklärt im Folgenden alles, was Rumänen über diese neue Regierungsentscheidung wissen sollten, sowie die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Menschen zu helfen, die in dieser Zeit aufgrund höherer Rechnungen für Strom- und Gasdienstleistungen Unterstützung benötigen.

„Heute haben wir die Notstandsverordnung verabschiedet, mit der ab dem 1. Februar bestimmte Änderungen vorgenommen werden, um den Menschen zu helfen. Praktisch für alle Haushaltsverbraucher, für alle Rumänen, die ein Haus besitzen, sinkt die Obergrenze für Strom von 1 Leu pro kW auf 80 Geld pro kW und von 37 Geld pro kW auf 31 Geld pro kW, unabhängig davon, wie viel sie verbrauchen.

Wenn sie darüber hinaus noch 500 kW pro Monat und 300 Kubikmeter pro Monat verbrauchen, dann profitieren sie von einer zusätzlichen Vergütung und zahlen grundsätzlich 68 Cent für Strom und rund 22 Cent für Erdgas – hier geht es um alle Steuern, alle Steuern inklusive.

Darüber hinaus haben wir diese Regelung gegenüber den bisher im Gesetz enthaltenen Kategorien Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Universitäten, NGOs, die wir eingeführt haben, auf praktisch alle Nicht-Haushalts-Verbraucher – und hier meine ich absolut alle Nicht-Haushalts-Verbraucher-Haushalte – ausgeweitet , mit Ausnahme derjenigen, die von den großen Stromverbrauchern profitierten, die von der Verordnung 81 profitierten, über eine von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilferegelung.

Ein Programm, für das wir erst letztes Jahr 130 Millionen Euro gezahlt haben und für das wir Gespräche mit der Europäischen Kommission über die Erneuerung dieses Programms führen. Die CETs profitieren nicht von diesem Höchstpreis, da sie in diesem Gesetz 259 zur Genehmigung der Verordnung über eine Beihilferegelung verfügen. Grundsätzlich haben wir eine sehr große Zahl von Nicht-Haushaltsverbrauchern, bei denen der Preis für Strom auf 1 Leu pro kW und für Erdgas auf 37 Geld pro kW begrenzt ist.

Es bleibt weiterhin die Bestimmung bestehen, nach der die Lieferanten verpflichtet sind, alle Rechnungen zu wiederholen. Dies ist also nicht geblieben, diese Bestimmung bleibt bestehen, sie sind verpflichtet, absolut alle von ihnen ausgestellten Rechnungen zu wiederholen, ohne die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes anzuwenden.“