Das Europäische Parlament stellt den Gesetzesvorschlag für das Recht auf Reparatur elektronischer Produkte vor

Das Europäische Parlament legt den Vorschlag für ein Gesetz zum Recht auf Reparatur elektronischer Produkte vor

Das Europäische Parlament wird am 7. April ein neues Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ vorlegen, ein sehr altes Problem, das Verbrauchern auf der ganzen Welt viel kostet und den großen Herstellern elektronischer Geräte enorme Gewinne beschert.

Das Europäische Parlament wird ein Gesetz vorschlagen, das es den Menschen ermöglichen soll, ihre elektronischen Geräte einfacher zu reparieren, das Produkte mit einer längeren Lebensdauer fördern würde und das uns auch längere Garantiezeiten für Produkte bringen könnte.

„Warum ist die EU-Gesetzgebung zum „Recht auf Reparatur“ wichtig?

Am 7. April wird das Parlament seine Prioritäten zum Recht auf Reparatur vorstellen und dabei auf einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission eingehen. Das Recht auf Reparatur gilt als wichtiger Meilenstein für den Plan der EU, bis 2050 im Rahmen des europäischen Grünen Deals die Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

Vier wichtige Gründe für die Gesetzgebung zum „Recht auf Reparatur“:

  • 77 % der EU-Verbraucher würden ihre Waren lieber reparieren, als neue zu kaufen
  • Bestimmte Produkte sind so konzipiert, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder Nutzung kaputt gehen.
  • Die Reparatur elektronischer Geräte kann zu einem geringeren Ressourcenverbrauch führen
  • Im Jahr 2017 wurden mehr als 3,5 Millionen Tonnen Elektroschrott gesammelt und nur 40 % recycelt.“