Gesundheitsminister: Last-Minute-Bestätigung einer neuen wichtigen Entscheidung

Gesundheitsminister bestätigt in letzter Minute neue wichtige Entscheidungen

Der Gesundheitsminister bestätigte eine neue, sehr wichtige Entscheidung, die offiziell getroffen wurde und Auswirkungen auf die Rumänen im ganzen Land hat. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Behörden beschlossen haben, eine Reihe von Änderungen für die Facharztausbildung für Labormedizin vorzunehmen, deren Einzelheiten nachstehend erläutert werden.

Der Gesundheitsminister erlässt diese Entscheidung durch die Verordnung 954 vom 31. März 2022, die bereits im Amtsblatt veröffentlicht wurde, so dass sie bereits für Rumänien gilt, wobei alles, was im Folgenden direkt aus der Verordnung dargelegt wird, für alle Programme dieses Landes übernommen wird Art vom Land.

„Einsicht in den Genehmigungsbericht Nr. AR 5.265 vom 29.03.2022 der Generaldirektion für Humanressourcen, Strukturen und Gehaltspolitik im Ministerium unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 10 Abs. (2) aus der Regierungsverordnung Nr. 18/2009 über die Organisation und Finanzierung von Aufenthalten, genehmigt durch Gesetz Nr. 103/2012, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Gemäß Art. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und von Art. 13 Abs. (3) aus Regierungsbeschluss Nr. 369/2021 über die Organisation und Arbeitsweise des Bildungsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlassen der Minister und der Bildungsminister die folgende Anordnung.

Ab der Reihe November 2022 führen Assistenzärzte der Fachrichtung Laboratoriumsmedizin eine Ausbildung auf Grundlage des „Ausbildungslehrplans der Fachrichtung Laboratoriumsmedizin (Biochemie, Hämatologie, Immunologie)“ durch, der in der Anlage Nr. 4 zur Verordnung des Ministers für öffentliche Gesundheit und des Ministers für Bildung, Forschung und Jugend Nr. 1.141/1.386/2007 über die Art und Weise der Durchführung der Facharztausbildung in den Fachgebieten, die in der Nomenklatur der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Fachgebiete für das Gesundheitsnetz vorgesehen sind.

Geändert durch die Verordnung des Gesundheitsministers und des Bildungsministers Nr. 415/3.308/2022 zur Änderung des Ausbildungslehrplans im Fachgebiet Laboratoriumsmedizin aus Anhang Nr. 4 zur Verordnung des Ministers für öffentliche Gesundheit und des Ministers für Bildung, Forschung und Jugend Nr. 1.141/1.386/2007 über die Art und Weise der Durchführung der Facharztausbildung in den Fachgebieten, die in der Nomenklatur der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Fachgebiete für das Gesundheitsnetz vorgesehen sind.

Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bestätigte Assistenzärzte in der Fachrichtung Labormedizin setzen ihre Ausbildung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Bestätigung in der Fachrichtung gültigen Ausbildungslehrplans in der Fachrichtung Laboratoriumsmedizin fort. Die Fachabteilungen des Gesundheitsministeriums und des Bildungsministeriums sowie medizinische Hochschuleinrichtungen akkreditierter Universitätszentren führen die Bestimmungen dieser Verordnung aus. Diese Anordnung ist im offiziellen Monitor Rumäniens, Teil I, veröffentlicht.“