Warnung vor von der rumänischen Polizei freigegebenen Motorrollern

Warnroller von der rumänischen Polizei gestartet

Die rumänische Polizei sendet allen Rumänen eine sehr wichtige Warnung bezüglich der Nutzung von Elektrorollern durch mehrere Personen, was nicht normal ist, da ein Fahrzeug dieser Art nur von einer Person genutzt werden kann.

Die rumänische Polizei sendet die folgende Nachricht, um die Rumänen daran zu erinnern, dass sie Elektroroller bestimmungsgemäß verwenden müssen, auch wenn nicht jeder mit diesen Fahrzeugtypen so umgeht.

„Der Roller ist nur für eine Person!

Die Verordnung definiert den Elektroroller als „Fahrzeug zur Beförderung einer einzelnen Person, mit zwei oder drei Rädern, angelenkt mit einer Stange an der Vorderseite, die als Lenkvorrichtung dient, und dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt“. h, aber nicht schneller als 25 km/h und das mit einem Elektromotor ausgestattet ist“… Es handelt sich nicht um ein Fahrzeug, das für die Beförderung von zwei Personen bestimmt ist!

Durch einen Verstoß gegen diese Regel vervielfacht sich das Risiko eines schweren Unfalls. (Es kann sogar triviale Gründe haben – zum Beispiel die Umgehung eines Schlaglochs).

Fahren Sie alleine mit Ihrem Roller!“