Gesundheitsminister: Last-Minute-Entscheidung, offiziell angenommener Plan in Rumänien

Last-Minute-Entscheidung des Gesundheitsministers offiziell verabschiedeter Plan Rumänien

Der Gesundheitsminister hat offiziell einen sehr wichtigen Plan für viele Rumänen im ganzen Land verabschiedet, und zwar deshalb, weil die Behörden beschlossen haben, im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie und den Patienten, die es sein könnten, eine neue Organisation für Krankenhäuser und Dialysestationen zu schaffen infiziert .

Der Gesundheitsminister hat die Verordnung zur Festlegung dieser für viele Rumänen sehr wichtigen Bestimmungen bereits unterzeichnet. Nachfolgend finden Sie einige Einzelheiten dazu, wie diese medizinischen Einheiten derzeit zum Nutzen der Rumänen im ganzen Land organisiert werden sollten.

„Die Anpassung der Reaktion der Gesundheitseinheiten an die Versorgung von Patienten mit COVID-19, die verschiedene Formen der Krankheit haben, erfolgt durch Korrelation der Anzahl der Krankenhauseinweisungen und der Schwere der Krankenhausfälle mit der Fähigkeit, diese Patienten zu untersuchen und zu versorgen.“ .

Die Bewertung der verfügbaren Ressourcen für die medizinische Versorgung von Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion erfolgt täglich auf Basis der von den Krankenhäusern gemeldeten Daten gemäß Anlage Nr. 2 der Verordnung über die elektronische Plattform des Gesundheitsministeriums „Alerte MS“ und dient den Institutionen, die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie befugt sind. Abhängig von der epidemiologischen Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektion in Rumänien ändert sich die Anzahl der für die Patientenversorgung zugewiesenen Betten nach Meinung des Gesundheitsamts des Landkreises oder der Stadt Bukarest.

Chronisch kranke Patienten oder solche, die eine wiederkehrende Behandlung im Dauer- oder Tageskrankenhaus benötigen und deren Häufigkeit durch die Art der Erkrankung oder das Behandlungsprotokoll bedingt ist, sowie schwangere Frauen, bestätigte oder vermutete Fälle einer SARS-CoV-2-Infektion, haben medizinische Hilfe geleistet Pflege in Krankenhäusern entsprechend ihrem Kompetenzniveau.

Die in der Liste im Anhang Nr. aufgeführten Krankenhäuser 2 auf Anordnung berichtet täglich auf der elektronischen Plattform des Gesundheitsministeriums „MS Alerts“ über die Situation der Bettenbelegung nach Stationstypen bzw. die Anzahl der Patienten, die mit invasiven, nicht-invasiven mechanischen Beatmungsgeräten und anderen Arten der Atemfunktionsunterstützung versorgt werden (High-Flow-Sauerstofftherapiegeräte oder Low-Flow), unterteilt in: bestätigte COVID-19-Fälle, vermutete COVID-19-Fälle und Nicht-COVID-Fälle, auf allen Krankenstationen, einschließlich Notaufnahmen/-stationen.

Die in der Liste im Anhang Nr. aufgeführten Krankenhäuser Art. 2 der Verordnung bietet medizinische Hilfe auch für Nicht-COVID-19-Patienten an, mit der Verpflichtung, für sie getrennte Versorgungskreise einzurichten. Die Zuweisung der Anzahl der Betten für die medizinische Betreuung von Patienten mit bestätigten oder vermuteten Fällen von COVID-19 erfolgt mit dem Ziel, den Zugang der Patienten zu multidisziplinärer Versorgung bei Bedarf sicherzustellen und dabei eine möglichst gerechte Verteilung der Fälle zwischen den Gesundheitseinheiten zu gewährleisten. "