Gesundheitsminister: Die neue offizielle Last-Minute-Entscheidung wurde allen Rumänen bekannt gegeben

Der neue offizielle Beschluss des Gesundheitsministers wurde zuletzt allen Rumänen bekannt gegeben

Der Gesundheitsminister informiert Millionen Rumänen im ganzen Land über neue, sehr wichtige Entscheidungen, die bereits getroffen wurden und umgesetzt werden. Wie Sie unten im Auszug aus der Verordnung 1.392 sehen können, sprechen wir über Änderungen im Prozess zur Impfung in Rumänien.

Nachfolgend erläutert der Gesundheitsminister, wie die Impfung bei Hausärzten für bestimmte Personengruppen, die bei den jeweiligen Hausärzten registriert sind oder nicht, durchgeführt werden soll, auch bei Kindern, damit Sie sich ein Bild davon machen können es geschieht in unserem Land ab der nächsten Periode.

„Im Anhang Nr. 1, Buchstabe C Punkt 1.4, Unterabschnitt 1.4.2 wird geändert und hat folgenden Inhalt:1.4.2. Durchführung der Impfung der in Titel D Punkt 1 vorgesehenen Leistungsberechtigten mit den im Nationalen Impfkalender genannten Impfstoffarten und in den darin vorgesehenen Altersstufen oder gegebenenfalls in anderen Altersstufen, im Falle des Abschlusses Impfplan.

Hausärzte sind verpflichtet, die auf ihrer eigenen Versichertenliste eingetragenen Leistungsberechtigten sowie die auf der Versichertenliste eines anderen Hausarztes, den sie vertreten, eingetragenen Leistungsberechtigten zu impfen, und zwar in allen in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen der Vertretung eines Arztes bzw.: Vertretungsvertrag und Gegenseitigkeitsvertrag sowie diejenigen, die nicht auf der Liste eines Hausarztes stehen.

Auf Antrag der DSP und/oder der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder unter Verwendung von Impfstoffen, die vom Gesundheitsministerium oder gegebenenfalls von Verwandten gekauft wurden, wenn Versorgungsunterbrechungen nachgewiesen werden können. Die Impfung erfolgt nach einer ärztlichen Beratung, die den Gesundheitszustand des Kindes bestätigt. Die Impfung und die ärztliche Beratung bilden die Impfleistung.

Im Rahmen eines Impfdienstes werden eine oder zwei Arten von Impfstoffen gemäß dem Nationalen Impfkalender verimpft. Die ärztliche Beratung im Rahmen des Impfdienstes verfolgt andere Ziele als die Beratungen im ärztlichen Präventions- und Prophylaxedienst der Krankenkassen wie folgt.

1.4.2.1. ..., 1.4.2.2. Bewertung des epidemiologischen Kontexts, ggf. 1.4.2.3. die klinische Untersuchung, 1.4.2.4. Beratung der Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern über Reaktionen nach der Impfung und die therapeutische Einstellung im Falle ihres Auftretens, 1.4.2.5. Registrierung im RENV, 1.4.2.6. Verfolgung des Auftretens von RAPIs und Meldung dieser. Die impfärztliche Leistung wird in den Primärakten der Hausarztpraxen erfasst.“