Gesundheitsminister: Neue wichtige Verordnung für ganz Rumänien unterzeichnet und bekannt gegeben

Der neue wichtige Erlass des Gesundheitsministers wurde in ganz Rumänien unterzeichnet

Der Gesundheitsminister hat eine neue Verordnung unterzeichnet, die eine Reihe wichtiger Änderungen in Rumänien mit sich bringt, und darüber habe ich neulich in einer ersten Phase gesprochen, als ich Ihnen sagte, dass sich die Rechtsordnung für Pflanzen, Substanzen, Betäubungsmittel und Psychopharmaka ändert in der Veterinärmedizin eingesetzt.

Der Gesundheitsminister hat zusammen mit der neuen Verordnung auch ein Verfahren erlassen. Nachfolgend können Sie dessen Bestimmungen zur Art und Weise sehen, wie die Kontrolle und Überwachung der Herstellungsvorgänge dieser Arzneimittel ausgeübt wird, alles gemäß der Verordnung 1.328/56/2022.

„Die Tätigkeit der Kontrolle und Überwachung der in Art. 1 wird von der Nationalen Veterinär-, Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörde über ihre eigenen Kontrollstrukturen sowie von den Bezirksämtern für Gesundheits- und Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit bzw. der Gemeinde Bukarest gemäß den Bestimmungen von Art. durchgeführt. 7 Abs. (1^3) aus Gesetz Nr. 339/2005, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Die Kontrolle und Überwachung der in Art. vorgesehenen Vorgänge. 1 wird durch Kontrollen durchgeführt, die gemäß den jährlichen Kontrollplänen und spezifischen Verfahren durchgeführt werden, die von den in Absatz 1 vorgesehenen Kontrollstrukturen entwickelt wurden. (XNUMX), mit Aufgaben im Bereich Tierarzneimittel. Jede Kontrollmaßnahme, die in zugelassenen sanitär-veterinärmedizinischen Einheiten zur Durchführung von Arbeiten mit Betäubungsmitteln und psychotropen Präparaten durchgeführt wird, wird durch die Erstellung eines Kontrollbescheids abgeschlossen, der dem Wirtschaftsakteur mitgeteilt wird.

Der amtliche Tierarzt mit Kontrollbefugnissen für zugelassene sanitär-veterinärmedizinische Einheiten zur Durchführung von Eingriffen mit Betäubungsmitteln und psychotropen Präparaten hat das Recht, ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen diese Eingriffe durchgeführt werden, sowie zu deren spezifischen Dokumenten zu erhalten. Der amtliche Tierarzt mit Kontrollaufgaben entnimmt gegebenenfalls Proben für die Laboruntersuchung.

Wenn bei den Kontrollen durch das Fachpersonal der Nationalen Veterinär-, Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörde bzw. der ihr unterstellten Einheiten festgestellt wird, dass die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen gesundheitsveterinärmedizinischen Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt Folgendes Es können Maßnahmen angeordnet werden: Vertragswidrige Sanktionen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Aussetzung der Tätigkeit, für die die sanitären und veterinärmedizinischen Bedingungen nicht erfüllt sind, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Verbot der Ausübung einer Tätigkeit, für die die gesundheitspolizeilichen und veterinärmedizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Immer wenn im Rahmen einer gemäß den Bestimmungen dieses Verfahrens durchgeführten Kontrolltätigkeit ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 143/2000 informieren die Fachkräfte der ANSVSA bzw. der ihr unterstellten Einheiten die zuständigen Kriminalpolizeibehörden.