Gesundheitsminister: Last-Minute-Änderungen für das medizinische System in Rumänien

Der Gesundheitsminister: Last-Minute-Änderungen im rumänischen Gesundheitssystem

Der Gesundheitsminister kündigte in letzter Minute eine Reihe wichtiger Änderungen für das medizinische System in Rumänien an, Änderungen, über die viele Rumänen Bescheid wissen sollten, und zwar deshalb, weil sie sich auf allgemeine Krankenpfleger, Hebammen oder unabhängige medizinische Assistenten beziehen, die in unserem Land sehr verbreitete Berufe sind Land.

Der Gesundheitsminister erläutert im Folgenden einige der Änderungen, die in einer Verordnung enthalten sein werden, die nach Durchlaufen des öffentlichen Debattesprozesses unterzeichnet werden sollte, und alles, was Sie unten sehen, wird von den Behörden des Landes in der nächsten Zeit für Millionen von Rumänen umgesetzt.

„Die durch die Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1.454/2014, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 928 vom 19. Dezember 2014, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt.

In § 1 wird nach Absatz (4) ein neuer Absatz, Absatz (5), mit folgendem Inhalt eingefügt: Die funktionale Struktur der freien Praxisbüros ist in der Anlage Nr. 8 geregelt. Artikel 3 Absatz (2) wird aufgehoben. Artikel 5 wird geändert und hat folgenden Inhalt: (1) Die Stellung einer selbständigen natürlichen Person kann die Allgemeinmedizinische Fachangestellte, Hebamme oder Medizinische Fachangestellte durch Anmeldung bei der Finanzverwaltung, in deren Gebiet sie ihren Wohnsitz hat, auf der Grundlage der Mitgliedsurkunde des Ordens der Allgemeinmedizinischen Fachangestellten, Hebammen und Ärztlichen Fachangestellten erwerben Assistenten aus Rumänien, denen gemäß Anhang Nr. 9 der Geschäftsordnung eine Mitteilung zur Registrierung als unabhängige natürliche Person beigefügt wird.

(2) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Eintragung bei der Finanzverwaltung gemäß Abs. 1 ist zu stellen. (10) Es wird der Zweigstelle des Ordens der Allgemeinen Medizinischen Assistenten, Hebammen und Medizinischen Assistenten in Rumänien vorgelegt, in der er gemäß Anhang Nr. XNUMX der Satzung als Mitglied registriert ist.

(3) Um den Beruf als unabhängige natürliche Person auszuüben, müssen sich allgemeine medizinische Assistenten, Hebammen und medizinische Assistenten nach Erhalt der Steuerregistrierungsordnung (CIF) beim Orden der allgemeinen medizinischen Assistenten, Hebammen und medizinischen Assistenten in Rumänien bewerben gibt die jährliche Stellungnahme unter den in Absatz (4) vorgesehenen Bedingungen ab.

(4) Die Jahreszulassung für Allgemeinmedizinische Fachangestellte, Medizinische Fachangestellte und Hebammen, die ihren Beruf als selbständige natürliche Person ausüben, wird nur erteilt, wer den Abschluss von Dienstverträgen mit Gesundheitseinheiten/Einrichtungen/und anderen Erbringern medizinischer Versorgungsleistungen nachweist nach dem Gesetz zugelassen, entsprechend der erworbenen Berufsqualifikation.“