Rumänische Post: Was Sie wissen müssen, wenn Sie Waren von außerhalb der EU bestellt haben

Rumänische Post Was Sie wissen müssen, wenn Sie Waren außerhalb der EU bestellen

Die rumänische Post hat eine Information über Waren veröffentlicht, die von außerhalb der Europäischen Union bestellt wurden, und zwar, weil sie den Rumänen helfen möchte, besser zu verstehen, was es bedeutet, diese Produkte in einem ihrer Postämter abzuholen.

Die rumänische Post erklärt im Folgenden, dass für Waren, die außerhalb der Europäischen Union bestellt werden, eine elektronische Zollanmeldung ausgefüllt werden muss, mit Ausnahme von Waren, die Verbrauchsteuern oder Beschränkungen unterliegen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Mitteilung der Post unten.

„Haben Sie eine Ware von außerhalb der Europäischen Union bestellt?

Dann sollten Sie Folgendes wissen:

Alle Postsendungen mit geringem Wert, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, einschließlich solcher ohne Handelswert, müssen einer elektronischen Zollanmeldung mit einem reduzierten Datensatz (DVSRD-H7) unterzogen werden, mit Ausnahme von Waren, die verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder Beschränkungen unterliegen. Die Verwendung des Formulars Post CN22/CN23 als Zollanmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.

Für Waren, die Verbrauchsteuern oder Beschränkungen unterliegen, sowie für Waren mit einem Wert über 1000 EURO ist die Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung mit vollständigem Datensatz (H1) im Zollcomputersystem RCDPS erforderlich.

Auf Ebene der Europäischen Union wurden neue Zollsicherheitsanforderungen eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2021 werden alle auf dem Luftweg ankommenden Postsendungen einer Zollrisikoanalyse unterzogen, die auf summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) basiert, die von Postbetreibern in den Zielländern eingereicht werden.

Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie keine Überraschungen erleben, wenn Sie Waren von außerhalb der EU erhalten!“