E.ON: WICHTIGER Hinweis an alle Kunden in Rumänien

WICHTIGER Hinweis von E.ON an alle rumänischen Kunden

E-ON, einer der größten Strom- und Erdgaslieferanten, sendet derzeit eine äußerst wichtige Information an Kunden in ganz Rumänien, die jeder, der seine Dienste in Anspruch nimmt, kennen muss, und zwar weil er es will von dem, was am 1. September passiert, betroffen sein.

E-ON spricht über die endgültigen Preise, die den Rumänen ab dem 1. September für Strom in Rechnung gestellt werden. Diese betragen 0.68 LEI/kWh für einen Verbrauch zwischen 0 und 100 kWh und 0.80 LEI/kWh bei einem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch von 100,01 bis 300 kWh. allerdings innerhalb der Grenze von 255 kWh, wenn der durchschnittliche Verbrauch im Jahr 2021 auf 300 kWh begrenzt wäre.

Bei einem Verbrauch über 300 kWh wenden die Unternehmen von E-ON Rumänien die Berechnungsformel aus Absatz 1 von GEO 27/2022 an, jedoch nur, wenn der im geltenden Liefervertrag festgelegte Preis nicht niedriger ist, denn wenn er niedriger ist, dann gilt es bis zum Ablauf des Vertrages.

E-ON Rumänien erklärt auf seiner Website all diese Details sehr deutlich. Wer mehr über die Preise erfahren möchte, die für den von ihm verbrauchten Strom im September in Rechnung gestellt werden, wird dies höchstwahrscheinlich in den im September ausgestellten Rechnungen sehen Oktober.

Durchschnittlicher monatlicher Verbrauch zwischen 0,00 und 100 kWh inklusive. Der endgültige Rechnungspreis beträgt maximal 0,68 Lei/kWh (inkl. MwSt.), basierend auf einem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch im Jahr 2021 zwischen 0,00 und 100 kWh inklusive.

Durchschnittlicher monatlicher Verbrauch zwischen 100,01 und 300 kWh. Der endgültige Rechnungspreis beträgt maximal 0,80 Lei/kWh (inkl. MwSt.), innerhalb der Grenze eines maximalen monatlichen Verbrauchs von 255 kWh, für Haushaltskunden, die im Jahr 2021 einen durchschnittlichen monatlichen Verbrauch an der Verbrauchsstelle zwischen 100,01 und 300 kWh verzeichneten .

Durchschnittlicher monatlicher Verbrauch über 300 kWh. Der endgültige Rechnungspreis bestimmt sich nach der Formel aus Art. 5 Abs. (1)* ab GEO-Nr. 27/2022.