Gesundheitsminister: Wichtige Maßnahmen für Millionen Rumänen offiziell bestätigt

Gesundheitsminister hat wichtige Maßnahmen für Millionen Rumänen offiziell bestätigt

Der Gesundheitsminister hat eine äußerst wichtige Entscheidung getroffen und verkündet, die derzeit Millionen Rumänen im ganzen Land betrifft, und zwar deshalb, weil es sich, wie Sie unten sehen können, um eine neue Verordnung handelt, die sich auf PNRR und Einkäufe konzentriert zur Verbesserung des medizinischen Systems.

Der Gesundheitsminister hat in der Verordnung 2.736, die Sie unten finden, Bestimmungen darüber aufgenommen, wie Geräte und Materialien zur Reduzierung nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern in ganz Rumänien gekauft werden sollen, alles dank der Mittel, die unserem Land über PNRR zur Verfügung stehen.

„Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/2.094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der durch COVID-19 verursachten Krise und der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung des Wiederherstellungs- und Resilienzmechanismus unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 124/2021 über die Einrichtung des institutionellen und finanziellen Rahmens für die Verwaltung der europäischen Mittel, die Rumänien im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus zugewiesen werden.

Sowie für die Änderung und Ergänzung der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 155/2020 über einige Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans, die für Rumänien erforderlich sind, um Zugang zu erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen externen Mitteln im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus zu erhalten, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 178/2022, mit späteren Ergänzungen, auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 209/2022 für die Genehmigung der methodischen Normen für die Anwendung der Bestimmungen der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 124/2021 über die Einrichtung des institutionellen und finanziellen Rahmens für die Verwaltung der europäischen Mittel, die Rumänien im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus zugewiesen werden.

Sowie für die Änderung und Ergänzung der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 155/2020 über einige Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans, die für Rumänien erforderlich sind, um Zugang zu erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen externen Mitteln im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus zu erhalten, unter Berücksichtigung des Genehmigungsberichts Nr. AR 16.300 vom 15.09.2022 der Generaldirektion für Projektdurchführung und -überwachung und die Stellungnahme des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte Nr. 104.130 vom 13.09.2022, registriert beim Gesundheitsministerium mit der Nr. 16.217 vom 14.09.2022, basierend auf den Bestimmungen der Kunst. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister die folgende Anordnung:

Artikel 1 Der Begünstigtenleitfaden für die spezifische Investition wird genehmigt: I2.4. Ausrüstung und Materialien zur Verringerung des Risikos nosokomialer Infektionen innerhalb der Säule V: Gesundheit und institutionelle Resilienz – Komponente 12: Gesundheit – Investition I2. Der Ausbau der öffentlichen Krankenhausinfrastruktur, vorgesehen im Anhang*), der integraler Bestandteil dieser Verordnung ist. *).

Der Anhang ist im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. veröffentlicht. 917 bis, das im Public Relations Center in Sos erworben werden kann. Panduri Nr. 1, Bl. P33, Erdgeschoss, Sektor 5, Bukarest. Artikel 2 Die allgemeine Leitung der Projektdurchführung und -überwachung innerhalb des Gesundheitsministeriums wird die Bestimmungen dieser Verordnung umsetzen.“